Mit der Teilrevision des kommunalen Richtplans Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen (KRP SLÖBA) «Alltagsgerechte Planung» bekräftigt und ergänzt der Stadtrat eine Planungskultur, welche die Vielfalt der Menschen mit ihren verschiedenen Voraussetzungen und Bedürfnissen in den Fokus nimmt. Auslöser waren entsprechende Vorstösse aus dem Gemeinderat zum Thema inklusive Stadtplanung. Der so behördenverbindlich festgelegte Auftrag für eine alltagsgerechte Planung bildet die Richtschnur für die Umsetzung in der städtischen Praxis.
Da die Aufgaben für eine alltagsgerechte Planung vielfältig sind, konkretisieren planende Dienstabteilungen diese bei Bedarf in Instrumenten und Leitfäden. Das Tiefbauamt hat im vergangenen Jahr ein Instrument eingeführt, das Amt für Städtebau erarbeitet aktuell einen fachlichen Leitfaden.
Richtplanung im Sinne des preisgünstigen Wohnraums präzisiert
Der KRP SLÖBA enthält heute bereits Festlegungen zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum. Mit der Teilrevision «Preisgünstiger Wohnraum» präzisiert der Stadtrat die Richtplanung mit Blick auf die bestmögliche Umsetzung von § 49b des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG). Dies auch im Sinne der Volksinitiative «Hier leben, hier wohnen, hier bleiben», deren Stossrichtung der Stadtrat teilt. Die konkreten Regeln für den preisgünstigen Wohnraum gemäss § 49b werden auf Basis dieser behördenverbindlichen Vorgabe nachfolgend auf Stufe der Bau- und Zonenordnung grundeigentümerverbindlich festgesetzt. Eine umfassende BZO-Revision, die auch dieses Thema aufgreift, befindet sich aktuell in Erarbeitung.
Öffentliche Auflage
Beide Teilrevisionen des KRP SLÖBA werden vom 13. August bis 13. Oktober 2025 öffentlich aufgelegt. Die bei Bedarf überarbeiteten Vorlagen sollen bis Ende des Jahres vom Stadtrat an den Gemeinderat verabschiedet werden.
Weitere Informationen
Meret Peter
Leiterin Kommunikation
Amt für Städtebau
T +41 44 412 40 90
E-Mail meret.peter@zuerich.ch