Die Volksinitiative «Ja zu 20 Prozent Alterswohnungen in städtischen Liegenschaften» wurde am 17. Januar 2024 mit 5106 Unterschriften eingereicht. Sie adressiert eine zentrale Herausforderung: Bis 2035 wird sich die Altersgruppe der über 60-Jährigen um einen Fünftel vergrössern. Viele ältere Menschen suchen dringend eine passende Wohnung, möchten jedoch nicht in ein Alters- oder Pflegeheim umziehen. Die Volksinitiative fordert im Kern, dass in städtischen Liegenschaften mindestens 20 Prozent der Wohnungen für ältere Menschen zur Verfügung stehen.
Differenzierte Lösung für ältere Menschen
Der Stadtrat unterstützt das Anliegen der Initiative grundsätzlich und teilt die Auffassung, dass ältere Menschen, insbesondere jene mit geringem Einkommen, Zugang zu altersgerechtem Wohnraum benötigen. Allerdings bevorzugt er einen flexibleren und wirtschaftlich tragfähigeren Ansatz als eine 20-Prozent-Quote für jede einzelne stadteigene Wohnliegenschaft. Er hat deshalb einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der die Bedürfnisse der älteren Bevölkerung differenzierter berücksichtigt. Der Vorschlag sieht vor, das Kernanliegen der Initiative in der Gemeindeordnung zu verankern, jedoch mit gezielten Anpassungen:
- Dynamische Anpassung an den demografischen Wandel: Anstatt einer fixen Quote von 20 Prozent soll der Wohnraum für ältere Menschen in stadteigenen Wohnliegenschaften flexibel an den Bevölkerungsanteil der über 60-Jährigen gekoppelt werden. Dies garantiert, dass ältere Menschen stets angemessen berücksichtigt werden, ohne dass die Flexibilität bei der Umsetzung verloren geht.
- Breiterer Begriff von Wohnraum für ältere Menschen: Anstelle der Bezeichnung «Alterswohnungen», die speziell konzipierte Wohnungen mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen und optionalen Zusatzdienstleistungen beschreibt, wird der umfassendere Begriff «Wohnraum für ältere Menschen» eingeführt. Dieser Terminus berücksichtigt die vielfältigen und individuellen Wohnbedürfnisse älterer Menschen in ihrer Gesamtheit.
- Zielgrösse für den gesamten städtischen Wohnungsbestand: Der Gegenvorschlag sieht vor, den Anteil an Wohnraum für ältere Menschen auf den gesamten städtischen Wohnungsbestand zu beziehen, anstatt auf einzelne Liegenschaften.
- Integration in bestehende Berichterstattung: Anstelle eines jährlichen Berichts wird die Umsetzung des Initiativanliegens in den bestehenden Vierjahresbericht zur wohnpolitischen Entwicklung integriert.
Die Volksinitiative und der Gegenvorschlag des Stadtrats setzen sich beide für eine verbesserte Wohnsituation älterer Menschen in Zürich ein, wobei der Stadtrat eine flexiblere und langfristig tragfähigere Lösung bevorzugt.
Weitere Informationen
Kornel Ringli, Leiter Kommunikation
Liegenschaften Stadt Zürich
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