Am 19. Dezember 2024 wurde die Volksinitiative «ewz-Bonus für alle – 80 Millionen Franken Volksdividende» mit 3105 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Vorlage der Alternativen Liste (AL) verlangt, dass aus dem im Jahr 2024 vom Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) erwirtschafteten Gewinn 80 Millionen Franken als «Einheitsbonus an die Kundschaft in der Grundversorgung» ausgerichtet wird – dies zusätzlich zu den 80 Millionen Franken, die das ewz bereits jährlich aus seinem Gewinn an die Stadtkasse überweist.
Der Stadtrat wird dem Gemeinderat und der Stimmbevölkerung beantragen, diese Vorlage abzulehnen. In den nächsten Jahren stehen insbesondere mit dem Ausbau der Fernwärmenetze grosse Investitionen an von 2,3 Milliarden Franken. Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung ist einer der stärksten Hebel, der die Stadt bei der Erreichung des Netto-Null-Ziels in der Hand hat. Als Eigenwirtschaftsbetrieb soll ewz diese Aufwendungen aus eigenen Mitteln, also den kumulierten Jahresgewinnen, und nicht zu Lasten des Steuerhaushalts beziehungsweise der nächsten Generation finanzieren.
Zudem ist eine Entlastung der grundversorgten Kundschaft in der Stadt nicht angezeigt oder sogar kontraproduktiv. Grundversorgte Kund*innen haben in den letzten Jahren deutlich weniger für Energie bezahlt als die Kundschaft auf dem freien Markt. Somit widerspricht die Initiative den energiepolitischen Zielen des sparsamen Energieverbrauchs, indem keine oder reduzierte Kosten für den Energieverbrauch die Konsumation anheizen und so Fehlanreize schaffen. Für den Stadtrat ist es nicht angezeigt, Gewinne aus dem freien Markt in die Grundversorgung umzuverteilen.
Fragen und Herausforderungen bei der Umsetzung und rechtliche Fragen
Darüber hinaus sieht der Stadtrat bei der Umsetzung des Vorhabens zahlreiche Fragen und grosse administrative Aufwendungen. So zeigt eine Abschätzung, dass rund 40 Prozent der Rechnungsempfänger*innen bei den Energiekosten den zu erwartenden Rückzahlungsbetrag in der Höhe von 340 Franken nicht erreichen. Zudem ist unklar, wie bei Rückzahlungen für Rechnungen aus dem Jahr 2024 mit Kund*innen zu verfahren ist, die seither aus der Stadt Zürich weggezogen oder die erst im Laufe des Jahres 2024 nach Zürich gezogen sind. Hinzu kommen rechtliche Fragen, etwa in Bezug auf die Konformität mit den Tarifvorschriften auf Bundesebene oder auf den Grundsatz der Rechtsgleichheit der Kundengruppen Grundversorgung und Markt.
Bericht und Antrag an den Gemeinderat
Zusammenfassend kommt der Stadtrat zum Schluss, dass trotz ungelöster Umsetzungsfragen und Zweifeln hinsichtlich der Übereinstimmung mit übergeordnetem Recht die Volksinitiative nicht klarerweise rechtswidrig ist und beantragt dem Gemeinderat, nach dem Grundsatz in «dubio pro populo» (lateinisch: im Zweifel zugunsten des Volks) das Begehren für gültig zu erklären. In einem nächsten Schritt wird der Stadtrat nun die Ablehnung zuhanden des Gemeinderats in einem Bericht und Antrag näher begründen.
Weitere Informationen
Stadtrat Michael Baumer
Vorsteher des Departements der Industriellen Betriebe
T +41 44 412 49 61