Die Revision des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 9. Mai 2022 macht eine Teilrevision der Gemeindeordnung der Stadt Zürich (GO) notwendig. Erforderlich ist vor allem eine Anpassung der Bestimmungen zur Zusammensetzung der Kreiswahlbüros. Ergänzend sollen Präzisierungen sowie formale und begriffliche Anpassungen von GO-Bestimmungen vorgenommen werden, die sich aufgrund der GPR-Revision aufdrängen.
Die beantragten Anpassungen der GO beinhalten somit ausschliesslich einen Nachvollzug von kantonalen Bestimmungen. Stimmt der Gemeinderat der Teilrevision zu, werden die Stimmberechtigten abschliessend über das Geschäft zu befinden haben.
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Reto Zumstein
stv. Leiter Abstimmungen und Wahlen
Stadtkanzlei
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