Ende 2024 hat der Stadtrat den 8. März 2026 als Termin für die Erneuerungswahlen für die Legislatur 2026–2030 des Gemeinderats, des Stadtrats und des Stadtpräsidiums festgelegt (Medienmitteilung vom 4. Dezember 2024). Nun hat er die formellen Wahlverfahren für diese Erneuerungswahlen angeordnet und die Fristen für die Einreichung entsprechender Wahlvorschläge festgesetzt.
Unter stadt-zuerich.ch/erneuerungswahlen-2026 stehen Informationen und Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Verfügung.
Wahlvorschläge für den Gemeinderat müssen bis am 29. Dezember 2025 bei der Stadtkanzlei eingereicht werden.
Stadtrat und Stadtpräsidium: Neues Vorwahlverfahren
Das kantonale Gesetz über die politischen Rechte sieht neu für Mehrheitswahlen ein Vorwahlverfahren vor. Für den Stadtrat und das Stadtpräsidium können bis am 17. November 2025 Wahlvorschläge eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Namen der vorgeschlagenen Personen veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von sieben Tagen können anschliessend bestehende Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen sowie neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Stimmberechtigten erhalten in den Wahlunterlagen ein Beiblatt mit den Angaben zu jenen Personen, die ihre Kandidatur offiziell anmelden.
Weitere Informationen
Stefan Mittl
Leiter Abstimmungen und Wahlen
Stadtkanzlei
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