Künftig müssen alle städtischen Anträge darlegen, welche direkten oder indirekten Treibhausgasemissionen sie verursachen oder vermindern, und mit welchen Massnahmen sie zur Zielerreichung beitragen. Die neue Klimaschutzbeurteilung ergänzt die finanzielle Folgenabschätzung und schafft eine transparente Entscheidungsgrundlage für Stadtrat, Gemeinderat und Stimmberechtigte.
Die Beurteilung erfolgt anhand vorliegender Daten, beispielsweise aus Studien oder qualitativ anhand strukturierter Prüffragen. Der Aufwand bleibt gering: In der Regel genügt eine Einschätzung der wichtigsten klimarelevanten Aktivitäten eines Vorhabens. Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich stellt bis Ende 2025 ein einheitliches Instrument dafür bereit. «Wir machen auf pragmatische Weise sichtbar, wie städtische Entscheide das Klima beeinflussen und schaffen so eine verlässliche Grundlage für nachhaltiges Handeln», sagt Stadtrat Andreas Hauri, Gesundheits- und Umweltvorsteher.
Mit diesem Entscheid stärkt der Stadtrat die Umsetzung der Klimaschutzziele, die die Zürcher Stimmbevölkerung im Mai 2022 beschlossen hat.
Zwei Motionen werden erfüllt
Mit dem neuen Reglement erfüllt der Stadtrat zwei überwiesene Motionen aus dem Gemeinderat (GR Nr. 2021/139 und GR Nr. 2022/215) und beantragt diese als erledigt abzuschreiben. Das Reglement tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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Anke Poiger
Leiterin Kommunikation
Umwelt- und Gesundheitsschutz
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