Die Stadt Zürich kann die «Erstbeurteilung» bei der Direktanwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) ab heute neu eigenständig vornehmen. Im Rahmen der «Erstbeurteilung» stellt die zuständige Fachstelle fest, ob eine erhebliche Beeinträchtigung des ISOS ausgeschlossen werden kann. Die Delegation ermöglicht es nun, ab sofort die Beratung und Erstbeurteilung im Baubewilligungsprozess wieder aus einer Hand anzubieten. Verfahren für Bauträger*innen im Perimeter des ISOS werden somit vereinfacht – die Planungssicherheit steigt.
Das ist ein wichtiger Baustein in einem ganzen Massnahmenpaket, welches die Stadt seit ihrem Weckruf im Juni 2024 Kanton und Bund vorgeschlagen hat. Möglich wird die «Erstbeurteilung» der städtischen Baubehörden durch die kürzliche Anpassung der kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung durch den Kantonsrat. Der Stadtrat hat diesen neuen Spielraum umgehend genutzt und im Juni 2025 die Delegation bei der Baudirektion des Kantons Zürich beantragt.
Ziel: Lösung ohne Schwächung des Ortsbildschutzes
Was bleibt: Die ISOS-Direktanwendung als Einfallstor für die Blockade von zahllosen Bauprojekten – aufgrund von Bundesaufgaben, die nichts mit dem Ortsbildschutz zu tun haben. Denn in der aktuellen Rechtslage und aufgrund der Vorgaben des Bundes wird auch die Stadtverwaltung eine «erhebliche Beeinträchtigung» des ISOS in vielen Fällen nicht ausschliessen können. In solchen Fällen ist weiterhin ein langwieriges Verfahren mit einem Gutachten einer eidgenössischen Kommission notwendig. Die Rechtssicherheit bleibt gefährdet.
Die Stadt hat sich dazu – seit sie vor rund einem Jahr das Thema öffentlich lancierte (Medienmitteilung vom 26. Juni 2024) – mit sehr konkreten Lösungsvorschlägen via Städteverband auf der nationalen Ebene im Rahmen des «Runden Tisch ISOS» des Bundesamts für Kultur eingebracht. Der Stadtrat ist zuversichtlich, dass eine nachhaltige Lösung der Problematik ohne eine grundsätzliche Schwächung des Ortsbildschutzes möglich ist.
Bis allfällige Massnahmen auf Bundesebene greifen, gilt es, die intensive Beratung von Bauherrschaften fortzuführen, um die Auswirkungen der ISOS-Direktanwendung zu lindern. Dazu hat die Stadtverwaltung innert kürzester Zeit Fachwissen aufgebaut und, mit externer Unterstützung, umfassende juristische Abklärungen getroffen. Die Delegation der Erstbeurteilung markiert nun einen weiteren wichtigen Schritt.
Weitere Informationen
Martin Schneider, Stellvertretender Direktor
Amt für Städtebau
T +41 44 412 42 42
Am Montag, 1. September 2025, von 10-11 Uhr
Anatole Fleck, Kommunikation
Amt für Städtebau
T +41 44 412 47 17
E-Mail anatole.fleck@zuerich.ch