Das Kunsthaus Zürich wird von zwei Organisationen getragen: Der Verein «Zürcher Kunstgesellschaft» (ZKG) mit seinen rund 23 000 Mitgliedern ermöglicht den Betrieb des grössten Kunstmuseums der Schweiz. Die «Stiftung Zürcher Kunsthaus» (SZK) ist als Eigentümerin beziehungsweise Baurechtsnehmerin für den Unterhalt der Gebäude zuständig. Beide Organisationen werden von der Stadt Zürich mit jährlichen Beiträgen unterstützt.
Im Herbst 2021 eröffnete das Kunsthaus einen Erweiterungsbau (Chipperfield-Bau). Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich hatten dieser Erweiterung im Jahr 2012 zugestimmt und dafür einen Investitionsbeitrag von 88 Millionen Franken sowie eine Erhöhung der Beiträge an die beiden Träger-Organisationen um insgesamt jährlich 7,5 Millionen Franken beschlossen.
Betrieb mit Erweiterungsbau: Aufwand vor 15 Jahren unterschätzt
Mit der Eröffnung des Erweiterungsbaus verdoppelte sich die Ausstellungsfläche und die Angebote für die Bevölkerung wurden deutlich erweitert. Dabei zeigt sich ein eindrücklicher Publikumserfolg: Die Zahl von seither jährlich rund 500 000 Besuchenden übertrifft die Erwartungen deutlich. Die Eigeneinnahmen der ZKG liegen insgesamt über der Prognose des Businessplans, den die ZKG bei der Planung des Erweiterungsbaus erstellt hatte. Dieser diente auch für die damalige Beantragung der Erhöhung des städtischen Beitrags als Grundlage.
Anders sieht es bei den Aufwänden für den Betrieb aus: Sie fallen im erweiterten Kunsthaus deutlich höher aus als im damaligen Businessplan angenommen. Dies hat in den ersten Betriebsjahren des Chipperfield-Gebäudes zu markanten Defiziten bei der ZKG geführt. Für die höheren Aufwände gibt es mehrere Gründe: Bedeutend ist, dass der zusätzliche Personalbedarf mit dem Erweiterungsbau vor rund 15 Jahren deutlich unterschätzt worden war. Hinzu kommen zusätzliche Anforderungen im neuen Subventionsvertrag mit der Stadt Zürich, die seither auf die ZKG zukamen – etwa im Bereich der Vermittlung und der Provenienzforschung zur eigenen Sammlung. Zudem ist das Kunstmuseum mit wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert, mit denen auch andere grosse Kulturinstitutionen kämpfen. Dazu gehören steigende Energie- und Transportkosten, zunehmende Aufwände beim Firmensponsoring, gestiegene Anforderungen an die Sicherheit und IT sowie die allgemeine Teuerung.
Langfristiger Gebäudeunterhalt mit heutigen Beiträgen nicht sichergestellt
Auch die SZK kämpft mit finanziellen Schwierigkeiten: Der heutige städtische Beitrag reicht zusammen mit den Mieteinnahmen (insb. für Gastroflächen) nicht aus, damit die SZK den Unterhaltspflichten für die Kunsthaus-Liegenschaften langfristig nachkommen kann. Notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten können ohne eine Erhöhung nicht durchgeführt werden. Damit die Stiftung die Personen- sowie Betriebssicherheit bei den erhöhten Anforderungen öffentlicher Gebäude gewährleisten kann, ist für den städtischen Beitrag ein Ansatz von 2,3 Prozent des Gebäudeversicherungswerts (GVZ-Wert) aller Kunsthaus-Liegenschaften angemessen. Der bisherige städtische Beitrag beruht jedoch seit dem Jahr 2000 auf einem zu tiefen Ansatz von 1,5 Prozent.
Stadtrat will höhere Beiträge ab 2027 – Stimmberechtigte entscheiden
Aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten haben sowohl die ZKG als auch die SZK bei der Stadt einen Antrag auf Erhöhung der jährlichen Beiträge ab dem Jahr 2027 gestellt. Die Stadt hat diese Anträge sorgfältig und unter Einbezug externer Expertise geprüft.
Der Stadtrat anerkennt die bedeutende Rolle des Kunsthauses für ein vielfältiges, breites Zürcher Kulturangebot und als inspirierender Ort der Begegnung. Er erachtet eine Erhöhung des städtischen Betriebsbeitrags an die ZKG als unumgänglich, damit das Kunsthaus seine beliebten Angebote in hoher Qualität erhalten und weiterhin für ein breites Publikum zugänglich machen kann. Er beantragt dem Gemeinderat zuhanden der Stimmberechtigen eine Erhöhung um 4 Millionen Franken auf neu 17,6 Millionen Franken pro Jahr. Er würdigt zudem die grossen Anstrengungen der ZKG, zusätzliche Betriebseinnahmen und private Mittel zu generieren, und die Absicht, dies in Zukunft noch vermehrt zu tun. Die ZKG will ihren hohen Eigenfinanzierungsgrad von rund 50 Prozent halten. Der Stadtrat erwartet von der ZKG zusätzlich, dass sie ihre Anstrengungen für eine noch effizientere Betriebsführung konsequent fortsetzt.
Für die SZK beantragt der Stadtrat eine Erhöhung des städtischen Beitrags um 3,3 Millionen Franken auf neu 8,18 Millionen Franken pro Jahr. Dieser Beitrag soll jährlich an den GVZ-Wert aller Kunsthaus-Liegenschaften (2,3 Prozent) angepasst werden. So soll die Stiftung den Gebäudeunterhalt langfristig leisten können. Auch über diese Erhöhung beschliessen abschliessend die Stimmberechtigten.
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