Der Referenzzinssatz ist seit 2008 Grundlage für Mietzinsanpassungen bei Änderungen der Hypothekarzinsen. Er orientiert sich am durchschnittlichen Hypothekarzinssatz der Banken in der Schweiz. Sinkt dieser Referenzzins, haben Mietende grundsätzlich Anspruch auf eine Mietzinsreduktion.
Mietzinsanpassung per 1. Februar 2026
Am 1. September 2025 wurde der Referenzzinssatz von 1,50 auf 1,25 Prozent gesenkt. Die Stadt Zürich gibt die Reduktion an die rund 10 000 Mietenden von städtischen Wohnungen weiter. Der tiefere Mietzins gilt in der Regel ab dem 1. Februar 2026, abhängig vom jeweiligen Mietvertrag. Alle betroffenen Mietenden werden persönlich informiert. Wer den Mietzins per Lastschriftverfahren bezahlt, muss nichts unternehmen. Mietende mit Daueraufträgen sollten diese entsprechend anpassen.
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Kornel Ringli
Leiter Kommunikation
Liegenschaften Stadt Zürich
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