Der Stadtrat möchte den Zugang zu Bildung für vorläufig aufgenommene Personen und Personen mit Schutzstatus S verbessern. Mit einer Teilrevision der Stipendienverordnung soll es diesen beiden Gruppen künftig möglich sein, nach zweijährigem Wohnsitz in der Stadt Zürich städtische Ausbildungsbeiträge zu erhalten. Damit setzt der Stadtrat ein integrations- und bildungspolitisches Zeichen und reagiert auf die breite Zustimmung der städtischen Stimmbevölkerung zur entsprechenden kantonalen Vorlage, die im vergangenen Jahr kantonal verworfen wurde.
Städtischer Beitrag trotz kantonaler Ablehnung
Die kantonale Stimmbevölkerung hatte im September 2024 entschieden, den Zugang zu Stipendien für vorläufig Aufgenommene nicht zu erleichtern. In der Stadt Zürich fand die Vorlage hingegen mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 64,6 Prozent und einer Zustimmung in sämtlichen Stadtkreisen breite Unterstützung. Der Stadtrat nimmt dieses Signal auf und nutzt seinen Gestaltungsspielraum im Rahmen der Gemeindeautonomie. Eine juristische Prüfung bestätigt, dass die Stadt zur Ausweitung der Beitragsberechtigung befugt ist.
Bereits 2022 hat die Stadt Zürich den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert: Anders als im Kanton können hier Personen bis zum vollendeten 60. Altersjahr Ausbildungsbeiträge erhalten, sofern sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen und seit mindestens zwei Jahren in der Stadt wohnen.
Integration fördern, Sozialhilfe entlasten
Vorläufig aufgenommene Personen sowie Personen mit Schutzstatus S – insbesondere viele junge Erwachsene – haben bislang kaum Zugang zu Ausbildungsfinanzierungen, da ihnen kantonale Beiträge in den ersten Jahren des Aufenthalts verwehrt bleiben. Für viele bedeutet dies eine Verzögerung ihres Bildungswegs und damit ihrer beruflichen sowie sozialen Integration. Die Stadt Zürich sieht darin einen bildungs-, sozial- und wirtschaftspolitischen Nachteil: Ohne Ausbildung ist der Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert, was wiederum die Abhängigkeit von der Sozialhilfe verlängert. Die Stadt will dem entgegenwirken und die berufliche Integration erleichtern.
Der Stadtrat beantragt daher dem Gemeinderat, die Verordnung über die Ausbildungsbeiträge der Stadt Zürich (Stipendienverordnung, AS 416.110) gemäss Antrag des Sozialdepartements vom 26. August 2025 zu ändern. Der Stadtrat setzt die Änderungen in Kraft.
Weitere Informationen
Raphael Golta, Vorsteher Sozialdepartement
Am 3. September 2025 von 14–14.30 Uhr
Kontaktaufnahme via Kommunikationsstelle
Debora Komso, Stv. Leiterin Kommunikation
Sozialdepartment
T +41 44 412 60 48
E-Mail debora.komso@zuerich.ch