Die Seeufer der Stadt Zürich sind einem hohen Nutzungsdruck ausgesetzt und weisen grosse ökologische Defizite auf, da natürliche Vegetationen weitgehend fehlen. Ökologische Ersatzmassnahmen sollen neue Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt schaffen und seltene sowie bedrohte Arten besser schützen. Durch Aufschüttungen unter der Wasseroberfläche, sogenannte Seeschüttungen, sollen ökologisch wertvolle Flachwasserbereiche entstehen, indem der Seegrund angehoben wird und damit ausreichend Sonnenlicht für Wasserpflanzen bietet. Auch Bereiche des Ufers sollen durch Abflachungen und Schilfpflanzungen renaturiert werden.
Für die Seeschüttungen soll günstig verfügbares Aushubmaterial von SBB-Grossprojekten, etwa dem Bahnhofsausbau Stadelhofen, verwendet werden. Durch die Wiederverwertung dieses umfangreichen Aushubmaterials entfallen lange Transportwege in Deponien.
Massnahmen notwendig für Erneuerung der Konzessionen
Damit bestehende Hafenanlagen, Schiffstege, Badeanlagen oder Restaurantplattformen im Zürichsee auch in Zukunft weiterbetrieben werden dürfen, brauchen sie eine erneuerte Konzession. Diese wird jedoch nur erteilt, wenn die ökologischen Nachteile, die durch die Anlagen entstehen, im Wasser ausgeglichen werden. Falls kein Ausgleich möglich ist, müssten die Anlagen entfernt und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden.
Mit dem vorgeschlagenen Rahmenkredit kann die Stadt ein Gesamtprojekt umsetzen, das sowohl die Anlagen mit bald auslaufender Konzession als auch alle weiteren bestehenden Anlagen berücksichtigt. Die ökologischen Ersatzmassnahmen sollen etappenweise über einen Zeitraum von knapp 15 Jahren umgesetzt werden.
Rahmenkredit über 69 Millionen Franken und Zusatzkredit
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat zuhanden der Stimmberechtigten für die Planung und Ausführung der ökologischen Ersatzmassnahmen neue einmalige Ausgaben von 69 Millionen Franken in Form eines Rahmenkredits. Überdies hat sich im Lauf der Entwicklung des vorliegenden Projekts herausgestellt, dass der vom Stadtrat bewilligte Projektierungskredit (STRB Nr. 863/2024) nicht ausreicht, um die Projektierungsphase abzuschliessen. Daher wird dem Gemeinderat mit der gleichen Vorlage ein Zusatzkredit zum Projektierungskredit von 1,24 Millionen Franken zum Beschluss vorgelegt.
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Evelyne Richiger
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