Am 18. August 2025 hat die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) eine Urkundenänderung der Stiftung «Sammlung E. G. Bührle» genehmigt. Die Änderung betrifft den Stiftungszweck. Die Stadt Zürich findet im geänderten Stiftungszweck keine Erwähnung mehr. Die Stadt ist überrascht, dass die BVS dieser Zweckänderung zugestimmt hat.
Überprüfung zur Wahrung der Zürcher Interessen
Die Stadt hat entschieden, gegen die Verfügung der BVS Beschwerde beim Verwaltungsgericht einzureichen. Sie will den Entscheid der BVS rechtlich überprüfen lassen, um die Interessen der Stadt Zürich und der Zürcher Bevölkerung zu wahren. Das gebietet die Sorgfaltspflicht: Die Stadt versteht sich als sogenannte «Destinatärin» der Stiftung. Im Zusammenhang mit der Dauerleihgabe der Werke der Stiftung im Chipperfield-Bau des Kunsthaus Zürich hat die Stadt Zürich zudem erhebliche Investitionen getätigt.
Die Stadt reicht ihre Beschwerde gegen die Verfügung der BVS mit Blick auf einen langfristigen Zeithorizont ein. Auf das laufende Vertragsverhältnis zwischen der Zürcher Kunstgesellschaft (Trägerin des Kunsthaus Zürich) und der Stiftung bezüglich der Dauerleihgabe ihrer Werke hat die Stiftungszweckänderung – auch gemäss Auskunft der Stiftung an die Stadt – keinen Einfluss.
Weitere Informationen
Für allgemeine Auskünfte zur Thematik:
Lukas Wigger, Leiter Kommunikation
Präsidialdepartement
T +41 44 412 30 65
E-Mail prd-kommunikation@zuerich.ch
Zur Beschwerde der Stadt gegen den Entscheid der BVS gibt die Stadt Zürich aufgrund des laufenden Verfahrens aktuell keine weiteren Auskünfte.