Die Wohnungsnot und die hohen Mieten zählen zu den grössten Sorgen der Bevölkerung. Die Präsidien der drei grössten Städte im Kanton Zürich empfehlen deshalb ein «JA» zur Volksinitiative «Für mehr bezahlbare Wohnungen», über die am 30. November 2025 abgestimmt wird. Ihre Argumente haben Zürichs Stadtpräsidentin Corine Mauch, der Winterthurer Stadtpräsident Michael Künzle und die Ustermer Stadtpräsidentin Barbara Thalmann an einer gemeinsamen Medienkonferenz dargelegt.
Die Stadtpräsidien sind sich einig, dass die aktuelle Situation nicht im Interesse der Allgemeinheit ist und alle Gemeinden im Kanton Zürich vor grosse Herausforderungen stellt. «Mittelfristig gefährdet die aktuelle Situation die Attraktivität des Kantons Zürich», betont die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch. «Städte und Gemeinden sind dringend auf neue Handlungsspielräume angewiesen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.»
Pragmatische, praxisnahe Lösung
Das von der Volksinitiative vorgeschlagene Vorkaufsrecht erweitert genau diese Handlungsspielräume. Es ermöglicht den Gemeinden, Grundstücke oder grössere Immobilien gezielt für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu erwerben. Eine pragmatische und praxisnahe Lösung, die neue Handlungsmöglichkeiten eröffne, so der Winterthurer Stadtpräsident Michael Künzle: «Das Vorkaufsrecht erlaubt, in spezifischen Fällen preisgünstigen Wohnraum zu realisieren, der ohne dieses neue Gemeinderecht nicht realisiert werden könnte.»
Für die Ustermer Stadtpräsidentin Barbara Thalmann ist wichtig zu betonen, dass die Volksinitiative auch im Interesse von mittelgrossen Städten und kleineren Gemeinden ist: «Immer wieder hören wir, wie beispielsweise Rentnerpaare ihre Wohnung verlieren und dann aus ihrem vertrauten Umfeld oder sogar aus der Gemeinde zügeln müssen, weil sie nichts mehr finden, das sie sich leisten können.» Entsprechend wichtig sei es, dass jetzt gehandelt werde.
Rechtlich umstrittener Scheingegenvorschlag
Im Gegensatz zur Volksinitiative gibt der Gegenvorschlag den Gemeinden keine neuen Handlungsmöglichkeiten und hat nicht den gemeinnützigen, sondern den subventionierten Wohnungsbau zum Gegenstand. Weiter ist der Gegenvorschlag für den Kanton nicht kostenneutral. Die drei Stadtpräsidien bezeichnen den Gegenvorschlag als Scheingegenvorschlag, der mit einer sachlichen Würdigung der Volksinitiative wenig gemeinsam habe.
Schliesslich ist der Gegenvorschlag rechtlich umstritten, weshalb das Initiativkomitee eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht hat.
(Gemeinsame Medienmitteilung der Städte Zürich, Uster und Winterthur)
Weitere Informationen
Nadine Markwalder, Kommunikation
Präsidialdepartement der Stadt Zürich
T +41 44 412 34 15
E-Mail nadine.markwalder@zuerich.ch
Susanna Ellner
Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Uster
T +41 44 944 75 12
E-Mail susanna.ellner@uster.ch
Kathrin Howald, Kommunikation
Departement Präsidiales der Stadt Winterthur,
T +41 52 267 48 89
E-Mail kathrin.howald@win.ch