Für die Stadt Zürich schiesst die Umsetzungsvorlage zur «Motion Schilliger» weit übers Ziel hinaus. Mit ihr will der Bundesrat die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Hauptachsen erschweren. Die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen verlangen, dass bei Temporeduktionen auf übergeordneten Strassen künftig mittels Gutachten nachgewiesen werden muss, dass die Hierarchie des Strassennetzes gewährleistet bliebe.
Die Stadt Zürich signalisiert Tempo 30 in der Regel aus der verbindlichen Verpflichtung, den Strassenlärm an der Quelle zu bekämpfen. Bereits unter geltendem Recht müssen Städte und Gemeinden bei Geschwindigkeitsreduktionen auf Hauptachsen die Notwendigkeit sowie die Zweck- und Verhältnismässigkeit der Massnahmen im Einzelfall mit einem Gutachten nachweisen. Gerade im dichten städtischen Umfeld wird die Strassenhierarchie jedoch nicht durch das Geschwindigkeitsregime bestimmt, sondern durch die Vortrittsregelungen, die Anzahl der Querungen sowie die Steuerung der Lichtsignalanlagen.
Lärmarme Beläge ja, aber ohne Zwang
Die Vorlage des Bundesrats würde Kantone und Gemeinden zusätzlich verpflichten, auf Hauptachsen lärmarme Beläge einzubauen – und zwar unabhängig davon, ob Lärmgrenzwerte überschritten werden. Da diese Beläge eine kürzere Lebensdauer haben, würden vielerorts höhere Kosten und häufigere Baustellen anfallen als bei konventionellen Strassenbelägen.
Lärmarme Beläge sind zwar ein sinnvolles Mittel zur Verminderung des Strassenlärms, eine Priorisierung gegenüber anderen Massnahmen ist aber nicht zielführend. Wie andere Städte baut auch die Stadt Zürich bereits heute vielerorts lärmarme Beläge ein. Sie gelangen zum Einsatz, wenn eine Geschwindigkeitsreduktion nicht angezeigt ist oder nicht ausreicht, um die Lärmgrenzwerte einzuhalten.
Wirksamste Massnahme für mehr Lärmschutz und Sicherheit
Noch immer sind allein in der Stadt Zürich 125 000 Menschen von übermässigem Strassenlärm betroffen. Die Erfahrung zeigt, dass auf innerstädtischen Strassen Tempo 30 in der Regel die wirksamste und kostengünstigste Lärmschutzmassnahme ist. Ausserdem erhöhen Geschwindigkeitsreduktionen erwiesenermassen die Verkehrssicherheit, verbessern die Aufenthaltsqualität und führen zu einem Flächengewinn, der etwa für hitzemindernde Massnahmen sowie für die Verbesserung der Velo- und Fussverkehrsverbindungen genutzt werden kann.
Die Stadt Zürich besteht darauf, dass die Entscheidungsfreiheit von Gemeinden bei der Strassenlärmsanierung erhalten bleibt. Die Städte und Gemeinden kennen die Situation vor Ort und können am besten einschätzen, ob im Einzelfall eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Einbau eines lärmarmen Belags oder eine Kombination aus beiden angemessen ist. Aus diesen Gründen lehnt die Stadt Zürich die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen ab und fordert den Bundesrat auf, den Föderalismus und die Autonomie der Städte und Gemeinden zu respektieren.
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Zu Lärm- und Gesundheitsschutz:
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