Der Stadtrat hat die Totalrevision der kommunalen Energieplanung verabschiedet. Sie bildet die Grundlage für den weiteren Umbau der Wärmeversorgung im Hinblick auf das Netto-Null-Ziel bis 2040: Die neue Planung konkretisiert insbesondere, welche Stadtteile mit Fernwärme erschlossen werden sollen und in welchen Gebieten Liegenschaften mit erneuerbaren Einzellösungen wie Wärmepumpen heizen können. Dadurch erhalten Eigentümerschaften und Verwaltungen noch mehr Planungssicherheit.
Wärmeversorgung auf Netto-Null-Kurs
Grundlage der Überarbeitung sind vertiefte Modellierungen zur Entwicklung des Wärmebedarfs und des Gebäudeparks, die Analyse der Kapazitäten der verfügbaren Wärmeträger sowie der Einbezug von Klimaszenarien. Die Auswertungen zeigen: Eine fossilfreie Wärmeversorgung in der Stadt ist machbar. Stadtrat Michael Baumer, Vorsteher des Departements der Industriellen Betriebe, sagt dazu: «Wir sind im Bereich Heizen auf Kurs Richtung Netto-Null. Um das Ziel zu erreichen, müssen wir vor allem die Fernwärmenetze rechtzeitig ausbauen können und den Ersatz fossiler Heizungen weiter beschleunigen.»
Sieben Fernwärmegebiete
Aufgrund der begrenzten Kapazität und der hohen Investitionskosten der Fernwärme fokussiert die Stadt den Ausbau auf jene Gebiete, in denen keine anderen umweltfreundlichen und energiegesetzkonformen Lösungen umsetzbar sind. Die Wärmenetze im öffentlichen Auftrag der Stadt (sogenannte thermische Netze) bündelt die Energieplanung in sieben grossflächige Gebiete (vgl. Karte): Mitte-Nord, Altstetten-Höngg, Mitte-Süd, Seeufer-West, City, Seeufer-Ost und Hottingen. Diese Gruppen umfassen sowohl bestehende als auch geplante Netze sowie solche, bei denen die Machbarkeit noch geprüft wird (beispielsweise in Hottingen). Die neue Einteilung ist die Basis für die detaillierte Zeitplanung des weiteren Ausbaus, die ewz in den kommenden Jahren erarbeiten und umsetzen wird.
Gas als punktuelle Übergangslösung
In einzelnen Gebieten wird die Nutzung von Gas, insbesondere von Bio- und erneuerbarem Gas, als Übergangslösung nötig sein. So muss etwa das Gasverteilnetz im Nieder- und Oberdorf für längere Zeit bestehen bleiben, da die Erschliessung mit Fernwärme dort vor 2040 nicht realistisch ist. Daneben bestätigt die Energieplanung die bestehende Vorgehensweise zur gebietsweisen Ablösung der Gasverteilnetze: Zunächst soll diese in den Fernwärmegebieten erfolgen, in denen die Gasversorgung durch Fernwärme ersetzt wird. Das Vorgehen für die Ablösung in den übrigen Stadtteilen wird in der städtischen Gasstrategie definiert, die derzeit aktualisiert wird.
Definition weiterer Massnahmen
Neben räumlichen Festlegungen definiert die Energieplanung auch die Massnahmen, die für den weiteren Umbau der Wärmeversorgung nötig sind. Dazu gehört beispielsweise die Erarbeitung von verfeinerten Konzepten zur Realisierung von Wärmespeichern, zur Dekarbonisierung der Spitzenlasten der Fernwärme oder zur Nutzung von Erdwärme für die dezentrale Wärmeversorgung.
In einem nächsten Schritt wird die aktualisierte Energieplanung zur Genehmigung beim Kanton eingereicht. Nach der kantonalen Genehmigung tritt sie rechtskräftig in Kraft und ist behördenverbindlich.
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Frederic Härvelid
Kommunikationsbeauftragter
Departement der Industriellen Betriebe
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