Die Stadt Zürich will den Ausbau der Photovoltaik (PV) massiv vorantreiben. Für den wirtschaftlichen Betrieb von Solaranlagen ist der Eigenverbrauch zentral. Dieser ist in der Stadt Zürich aufgrund der Dichte generell sehr hoch. Weitere wichtige Aspekte sind die Förderung sowie die Vergütung des überschüssigen, an das ewz zurückgelieferten Solarstroms. Deshalb soll das ewz auch 2026 im Durchschnitt weiterhin 12,91 Rp./kWh für zurückgelieferte Energie vergüten, statt des im Bundesmodell vorgesehenen vierteljährlich gemittelten Marktpreises zum Zeitpunkt der Einspeisung. Entsprechend ersetzt der Stadtrat die Weisung GR Nr. 2025/254 (vgl. Medienmitteilung vom 25. Juni 2025). Zudem wird mit der Beibehaltung der bestehenden Höhe der Rückliefervergütung die Motion GR Nr. 2022/440 erfüllt, welche ein Modell fordert, das die optimale Nutzung der Dachflächen sowie deren Amortisation über die technische Lebensdauer ermöglicht. Der Stadtrat beantragt die Abschreibung der Motion.
Anpassung des EEA-Tarifes
Die Rückliefervergütung von 12,91 Rp./kWh ist im EEA-Tarif (Rücklieferungen aus Energieerzeugungsanlagen an das ewz) festgehalten und wird sich neu aus drei Teilen zusammensetzen:
- 8,5 Rp./kWh im Hochtarif resp. 4,55 Rp./kWh im Niedertarif für die Wirkenergie
- 3 Rp./kWh für den Herkunftsnachweis (HKN) für Solarenergie (bisher 5 Rp./kWh)
- 2 Rp./kWh aus einer neuen Solarförderung, finanziert aus den gemeinwirtschaftlichen Leistungen
Der zurückgelieferte Solarstrom fliesst in die Grundversorgungsprodukte der ewz-Kund*innen ein.
Ergänzung der bereits attraktiven Solarfördermassnahmen
Dieses neue Förderinstrument von 2 Rp./kWh gilt für nicht im Eigenverbrauch genutzten Solarstrom, der ins ewz-Verteilnetz eingespiesen oder innerhalb einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) produziert und über das Verteilnetz abgesetzt wird. Damit werden die heute schon attraktiven Förderinstrumente des ewz, wie beispielsweise Beiträge für Asbestsanierungen, Dachbegrünungen, oder denkmalpflegerische Abklärungen bei Gebäuden im ISOS-A-Inventar und viele weitere sinnvoll ergänzt. Dieser umfangreiche Förderkatalog soll einerseits Investitions-Hemmnisse ausräumen sowie langfristig die Rentabilität von PV-Anlagen sichern.
14 statt 12 Rappen für Solarstromproduzierende bei «ewz.solarquartier»
Ab Januar wird ewz dutzende von LEG mit über 5000 städtischen Haushalten bilden können. Solarstromproduzierende haben dann die Möglichkeit, die nicht für den Eigenverbrauch benötigte Energie einfach und unkompliziert dank «ewz.solarquartier» an Stromkund*innen in der Nachbarschaft zu verkaufen, statt an das ewz zurückzuliefern. Dies ist ökonomisch wie auch ökologisch die sinnvollste Lösung. Wie bei allen LEG im ewz-Verteilnetz profitieren auch Solarstromproduzent*innen bei «ewz.solarquartier» von der zusätzlichen neuen Solarförderung von 2 Rp./kWh. Bei «ewz.solarquartier» erhalten die Produzent*innen insgesamt 14 Rp./kWh – eine attraktivere Alternative zur Rücklieferung.
Zur Umsetzung des neuen Rückliefertarifs ab 2026 beantragt der Stadtrat beim Gemeinderat die Totalrevision des Tarifs EEA, Rücklieferung aus Energieerzeugungsanlagen an das ewz – die neu in Verordnung über die Vergütung für die Rücklieferung von Elektrizität (VVRE) benannt wird. Die neue Solarförderung erfordert zudem eine Teilrevision der Verordnung über gemeinwirtschaftliche Leistungen (VGL), welche der Stadtrat beim Gemeinderat beantragt.
Im ewz-Versorgungsgebiet in der Stadt Zürich und Teilen Graubündens bietet das ewz mit die attraktivsten Rückliefer- sowie Förderkonditionen der Schweiz, um damit dem wirtschaftlichen Zubau von Photovoltaik-Anlagen weiteren Schub zu verleihen.
Weitere Informationen
Thöme Jeiziner
Mediensprecher ewz
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