Bislang konnten Taxifahrer*innen die städtische Betriebsbewilligung als Standplatzbewilligung benutzen. Aufgrund des neuen kantonalen Gesetzes über den Personentransport mit Taxis und Limousinen ist dies nur noch bis Ende Jahr möglich. Mit Art. 38 der neuen Parkkartenverordnung (PKV) wurde die Grundlage geschaffen, dass die Stadt Zürich neu Standplatzbewilligungen ausstellen und Gebühren erheben darf. Die Taxistandplatzbewilligung wird ab 1. Januar 2026 von der Dienstabteilung Verkehr (DAV) erteilt. Die Gebühren betragen 480 Franken pro Jahr.
Die Bearbeitung der vielen Gesuche wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb gelten folgende Übergangsbestimmungen: Taxifahrer*innen mit einer gültigen Standplatzbewilligung bis zum 31. Dezember 2025 können die Taxistandplätze ohne Einreichen eines Gesuchs noch bis zum 31. Januar 2026 nutzen – vorausgesetzt, sie besitzen einen kantonalen Taxiausweis und eine kantonale Taxifahrzeugbewilligung. Mit dem Einreichen des Gesuchs dürfen Taxifahrer*innen mit kantonalem Taxiausweis und kantonaler Taxifahrzeugbewilligung die Standplätze bis zum 30. April 2026 benutzen – auch wenn sie noch keine Standplatzbewilligung haben.
Weiterer Zeitplan
Nach Ostern 2026 kann die DAV zudem Bewilligungen in digitaler Form anbieten. In einem ersten Schritt umfasst dieses Angebot Tagesbewilligungen für Blaue Zonen, Handwerker sowie für die Zufahrt in Sperrzone. Die Anwohnendenparkkarte nach dem «Bieler Modell» wird ab 1. Januar 2027 umgesetzt. Diverse Bewilligungen wie die erweiterte Gewerbebewilligung sind durch Rechtsmittel blockiert. Die Inkraftsetzung dieser Teile der PKV lässt sich aufgrund der Rechtsmittel nicht abschätzen.
Weitere Informationen
Nadja Häberli, Kommunikationsbeauftragte
Dienstabteilung Verkehr
T +41 44 411 88 07
E-Mail dav-kommunikation@zuerich.ch