Der Stadtrat wird beim Bundesgericht Beschwerde gegen die vom Kantonsrat beschlossene Änderung des Strassengesetzes vom 31. März 2025 betreffend Volksinitiative «Gemeinsam vorwärtskommen auf Hauptverkehrsachsen – Ruhe im Quartier (Mobilitätsinitiative)» einreichen.
Gemäss der Gesetzesrevision soll neu der Kanton zuständig für Geschwindigkeitsanordnungen auf Staatsstrassen und Strassen mit überkommunaler Bedeutung sein. Der entsprechende Entzug bestehender Rechte ist für die Städte Zürich und Winterthur ein Eingriff in die Gemeindeautonomie und erfordert gemäss Kantonsverfassung vorab ein qualifiziertes Anhörungsverfahren der Gemeinden und Städte des Kantons Zürich. Ein solches Verfahren hat indes nicht stattgefunden.
Zudem würde mit den neuen Bestimmungen die vom Bundesrecht geforderte umfassende Interessenabwägung bei Geschwindigkeitsreduktionen verunmöglicht, da die Geschwindigkeit nur noch in Ausnahmefällen und über kurze Strecken herabgesetzt werden darf. Aus Sicht des Stadtrats widerspricht die Vorlage damit dem Bundesrecht, das eine Lärmsanierung von Strassen vorschreibt, wenn die Lärmschutzgrenzwerte überschritten sind.
Ablehnung durch die Stadtzürcher Stimmbevölkerung
Gegen den Beschluss des Kantonsrats wurden das Kantonsratsreferendum sowie das Gemeindereferendum von den Städten Zürich und Winterthur ergriffen, woraufhin die Vorlage am 30. November 2025 von der kantonalen Stimmbevölkerung mit einem Ja-Stimmenanteil von 56,77 % angenommen wurde. Die Stimmbevölkerung der Stadt Zürich hat die Vorlage mit einem Nein-Anteil von 57,24 % abgelehnt.
Beschwerde in vergleichbarem Fall erfolgreich
Bereits 2021 hat die Stadt Zürich in einem vergleichbaren Fall Beschwerde erhoben und Recht erhalten. Das Bundesgericht hob 2022 den angefochtenen Beschluss zur Revision des Strassengesetzes auf und bestätigte, dass eine formelle Anhörung der Gemeinden bei sie betreffenden Gesetzesänderungen zwingend erforderlich sei.
Weitere Informationen
Stadträtin Simone Brander
Vorsteherin Tiefbau- und Entsorgungsdepartement
T +41 44 412 15 44
Am Mittwoch, 10. Dezember 2025 zwischen 15 und 15.30 Uhr