Der Stadtrat beschliesst zwei Teilrevisionen des kommunalen Richtplans Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen (KRP SLÖBA) im Sinne der sozial nachhaltigen räumlichen Entwicklung. Als nächstes berät sie nun der Gemeinderat. Beide Vorlagen lagen vom 13. August bis 13. Oktober 2025 öffentlich auf. Die eingereichten Einwendungen führten zu keinen inhaltlichen Anpassungen an den Teilrevisionen.
Mit der Teilrevision «Preisgünstiger Wohnraum» präzisiert der Stadtrat die Richtplanung mit Blick auf die bestmögliche Umsetzung von § 49b des kantonalen Planungs- und Baugesetzes. Damit legt er einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Hier leben, hier wohnen, hier bleiben (Umsetzungs-Initiative)» vor und beantragt dem Gemeinderat zugleich die Ablehnung der teilweise gültigen Initiative (vgl. Medienmitteilung vom 5. März 2025). Das Anliegen der Initiant*innen, gemeinnützige Wohnbauträger zu privilegieren, kann nicht aufgenommen werden. Eine solche Regelung ist nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar.
Die behördenverbindliche Vorgabe im kommunalen Richtplan muss auf Stufe der Bau- und Zonenordnung grundeigentümerverbindlich festgesetzt werden. Die entsprechende BZO-Revision wird voraussichtlich ab März 2026 öffentlich aufliegen und bildet die Basis für die politische Entscheidungsfindung.
Querschnittsthema alltagsgerechte Planung
Die Teilrevision «Alltagsgerechte Planung» bekräftigt und ergänzt eine Planungskultur, welche die Vielfalt der Menschen in den Fokus nimmt. Während der öffentlichen Auflage war eine Einwendung eingegangen, welche die Revision ganz grundsätzlich ablehnte. Der Stadtrat hält mit seinem Beschluss daran fest und schafft die behördenverbindliche Grundlage für dieses Querschnittsthema, das in verschiedenen Fachplanungen und Regelungen bereits enthalten ist.
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Meret Peter
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