Das Volksreferendum gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 17. September 2025 (GR Nr. 2022/358) bezüglich der Verordnung über die Umsetzung von § 49b Planungs- und Baugesetz (UmV § 49b PBG) wurde am 21. November 2025 mit gemäss Referendumskomitee 2600 Unterschriften eingereicht. Für das Zustandekommen eines Volksreferendums auf kommunaler Ebene sind in der Stadt Zürich 2000 gültige Unterschiften notwendig. Nach der Einreichung werden so viele Unterschriften auf ihre Gültigkeit geprüft, bis die notwendige Zahl erreicht ist. Von den geprüften Unterschriften sind deren 2063 gemäss den gesetzlichen Anforderungen gültig. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich am 14. Juni 2026 statt.
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Thomas Bolleter, Stadtschreiber
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