Die Gemeindeordnung der Stadt Zürich schreibt vor, dass der*die Direktor*in der Finanzkontrolle auf Antrag des Stadtrats für jeweils eine Amtsdauer von vier Jahren durch den Gemeinderat gewählt wird.
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat den amtierenden Direktor der Finanzkontrolle, Franco Magistris, zur Wiederwahl für die Amtsdauer 2026–2030 vor. Magistris führt die Finanzkontrolle mit grosser Erfahrung und grossem Engagement. Seit 2008 hat er die Finanzkontrolle personell, organisatorisch, fachlich und technisch stetig weiterentwickelt. Zu erwähnen sind für die Amtsdauer 2022–2026 insbesondere die weitere Digitalisierung im Bereich der Revisionen und bei der Berichterstattung. Zudem wurde die Rechtsgrundlage revidiert: Die neue Finanzkontrollverordnung (FKVO, AS 175.100) trat per 1. Juli 2024 in Kraft.
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Lukas Wigger, Kommunikation
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