Die prekäre Situation vieler Kulturschaffender wurde spätestens während der Pandemie deutlich. Die Stadt Zürich hat das Thema der fairen Arbeitsbedingungen als strategisches Ziel in ihr Kulturleitbild 2024–2027 aufgenommen. Sie will, dass in den von ihr geförderten Projekten mindestens die von den Berufsverbänden empfohlenen Honorare für Kulturschaffende bezahlt werden.
Stärkung von grossen und kleinen Institutionen und freier Szene
Die vom Gemeinderat überwiesene Motion GR Nr. 2023/596 stärkt dieses strategische Ziel, indem sie das Thema der Entschädigungen auch in Bezug auf die Institutionen aufgreift. Die Motion fordert, dass die subventionierten Kulturinstitutionen angemessene Entschädigungen ausrichten können.
Mittels einer Erhebung bei den betroffenen Kulturinstitutionen und einer sorgfältigen Auswertung dieser Daten hat die Stadt die dafür notwendigen zusätzlichen Mittel eruiert. Im Rahmen der Umsetzung der Motion sollen die jährlichen Betriebsbeiträge an 39 Kulturinstitutionen auf das Jahr 2028 erhöht werden. Die durch die Erhöhungen entstehenden zusätzlichen jährlichen Kosten betragen insgesamt rund 4,62 Millionen Franken. Davon kommen rund 1,18 Millionen Franken der freien Szene zugute – in Form von Honoraren für freie Kunstschaffende und Löhnen für befristete Engagements.
Mit der Umsetzung der Motion kann die Entschädigungssituation in 39 Institutionen und bei den dort auftretenden Kunstschaffenden der freien Szene massgeblich verbessert werden. Dadurch wird die gesamte Kulturszene nachhaltig gestärkt.
Weitere Informationen
Rebekka Fässler, Co-Direktorin Kultur
T +41 44 412 48 45
E-Mail rebekka.faessler@zuerich.ch
Am 25. März 2026, 14.30–15.30 Uhr