Die Stadt Zürich hatte am 11. März 2026 am Neumühlequai und am 18. März 2026 in der Walchestrasse eine dringliche und befristete Verkehrsanpassung vorgenommen. Sie dient der Sicherheit der Velofahrenden wegen der anspruchsvollen Baustellensituation am Bahnhofquai.
Heute Freitag, 27. März 2026, hat der Regierungsrat des Kantons Zürich den Stadtrat darüber informiert, dass er in Eigenregie einen Rückbau der befristeten Verkehrsführung veranlasst hat. Eine so kurzfristige, nicht mit der Stadt abgesprochene Änderung im laufenden Verkehr gewährleistet aus Sicht des Stadtrats keine geordnete und sichere Verkehrsführung.
Der Stadtrat hatte dem Regierungsrat des Kantons Zürich am vergangenen Mittwoch, 25. März 2026, ein Gesprächsangebot übermittelt, ihn über den Hintergrund der befristeten Massnahme orientiert und auf aus seiner Sicht vorhandene Missverständnisse hingewiesen. Ein Gespräch mit Vertreter*innen von Regierungs- und Stadtrat wurde für nächste Woche vereinbart. Dass der Rückbau nun vor diesem Gespräch stattfinden soll, ist für den Stadtrat befremdlich.
Temporäre Massnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Der Hintergrund der von der Stadt Zürich vorgenommenen Massnahmen ist folgender: Für Velos ist seit dem 19. Januar 2026 die Unterführung Bahnhofquai wegen der Baustelle stadteinwärts gesperrt. Die vorgesehene Veloumleitung durch den Stadttunnel wurde nicht wie erwartet genutzt. Für den Veloverkehr bestand somit keine sichere Querungsmöglichkeit im Baustellenperimeter. Zudem waren aufgrund des frühlingshaften Wetters seit Anfang März mehr Velos unterwegs.
Die von der Stadt vorgenommenen, befristeten Massnahmen der Verkehrssicherheit liegen gemäss kantonaler Signalisationsverordnung in der Zuständigkeit der Stadt Zürich. Die Publikation der befristeten Verkehrsführung ist gemäss der nationalen Signalisationsverordnung innert 60 Tagen vorgesehen. Bei komplexen Baustellen wie jener am Bahnhofquai ist es üblich, dass nach Beginn der Bauarbeiten befristete Verkehrsanpassungen nötig sind.
Weitere Informationen
Stadträtin Karin Rykart
Sicherheitsvorsteherin
T +41 44 411 70 22
E-Mail sid-medien@zuerich.ch
Am Freitag, 27. März 2026 von 11.30–12 Uhr und von 15.15–15.45 Uhr