Die Stadt Zürich setzt sich für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ein. Der Massnahmenplan 2024–2027 definiert als Schwerpunkte unter anderem «Barrierefreier Zugang zu Information und Kommunikation» und «Hindernisfreier Zugang zu Gebäuden und öffentlichem Raum». Beides ist für Menschen mit Behinderungen zentral, um gleichberechtigt am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen.
Die vom Gemeinderat überwiesene Motion GR Nr. 2023/205 steht im Einklang mit diesen Schwerpunkten. Sie fordert, dass die Stadt Zürich Veranstaltungen und Dienstleistungen finanziell unterstützt, um sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Eine Analyse der Stadt hat ergeben, dass im Kanton Zürich kein solches Fördergefäss existiert. Eine Befragung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen zeigt zudem, dass bei den meisten Veranstaltungen und Dienstleistungen Lücken in der Barrierefreiheit bestehen: zum Beispiel fehlende Rollstuhlplätze, nicht barrierefreie Websites oder mangelndes Wissen der Organisator*innen, wie sie die Zugänglichkeit verbessern können.
Mit dem «Förderkredit Inklusion» will die Stadt Barrierefreiheit ermöglichen, wenn bestehende finanzielle Mittel dafür nicht ausreichen. Der Kredit soll öffentlich zugängliche, nicht gewinnorientierte Veranstaltungen und Dienstleistungen unterstützen. Organisationen, Firmen und Privatpersonen könnten Gesuche einreichen. Für das 5-jährige Pilotprojekt beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat neue einmalige Ausgaben von 5 Millionen Franken. Darin enthalten sind unter anderem die Kosten für eine neue Stelle und die Entschädigungen für eine neue Fachkommission. Die Wirksamkeit des Kredits wird nach zwei und nach fünf Jahren evaluiert.
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Flavia Frei
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
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