Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Motion vom 31. März 2023 zur Teilrevision der Sonderbauvorschriften (SBV) für das Gebiet «Maag-Areal Plus» (GR Nr. 2023/261) abzuschreiben. Die Voraussetzungen für eine wirksame und rechtmässige Teilrevision der SBV sind nicht gegeben. Die Baudirektion des Kantons hatte die dafür vorgesehene und im Frühling 2025 beantragte Planungszone abgelehnt, da diese unzweckmässig sei. Gegen diesen Entscheid (Nichtfestsetzung Planungszone) wurde Rekurs aus der Nachbarschaft erhoben.
Der Stadtrat hatte bereits in seinem Antrag zur Ablehnung der Motion festgehalten, dass die Ziele der Motion nicht widerspruchsfrei sind beziehungsweise teilweise bereits erfüllt werden. So werden beispielsweise neuere Vorgaben zur Hitzeminderung bei künftigen Bauprojekten direkt im Baubewilligungsverfahren umgesetzt. Dennoch beantragte er im Auftrag des Gemeinderats im März 2025 beim Kanton die Planungszone «Maag-Areal Plus». Planungszonen sind Flächen, in denen keine baulichen Veränderungen getroffen werden dürfen, die einer laufenden Planung widersprechen.
Fehlende Voraussetzungen, laufende Rechtsmittelverfahren
Die Begründung der kantonalen Baudirektion zur Nichtfestsetzung der Planungszone sowie vertiefte Abklärungen des Hochbaudepartements zeigen auf, dass die Voraussetzungen für eine wirksame und rechtmässige Teilrevision der SBV nicht gegeben sind. Eine solche wäre erst bei wesentlich veränderten Rahmenbedingungen – etwa durch neue gesetzliche Vorgaben oder einen baulichen Erneuerungszyklus – angezeigt. Auf die laufenden Rechtsmittelverfahren oder generell die Bauvorhaben «Maaglive» und «Welti-Furrer-Areal» hätten weder eine Planungszone noch eine spätere Anpassung der SBV eine Wirkung entfaltet. Bei beiden Projekten wurden Rechtsmittel gegen den Bauentscheid ergriffen, die aktuell noch hängig sind.
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