Ab Mittwoch, 8. April 2026, digitalisiert die Dienstabteilung Verkehr die Tagesbewilligungen für Blaue Zonen, Handwerker*innen sowie die Zufahrt in Sperrzonen. Neu müssen diese Bewilligungen nicht mehr ausgedruckt und im Fahrzeug hinterlegt werden. Für das Kontrollpersonal der Stadtpolizei sind die gekauften Bewilligungen online ersichtlich. Bereits heute können diese Tagesbewilligungen im Online-Shop auf stadt-zuerich.ch/parkkarten erworben werden.
Zoo: Parkzeitbeschränkung Blaue Zone auf Sonn- und Feiertage erweitert
Weiter wird ab 8. April 2026 die Parkzeitbeschränkung der Blauen-Zone-Parkplätze rund um den Zoo erweitert. Die Parkscheibe muss in folgenden Strassen auch an Sonn- und Feiertagen gestellt werden:
- Billeterstrasse
- Flobotstrasse
- Pilgerweg
- Rosenbühlstrasse
- Susenbergstrasse – Teilstück Krähbühl- bis Zürichbergstrasse
- Zürichbergstrasse – Teilstück Billeter- bis Orellistrasse sowie Teilstück Klosterweg bis zum Kehrplatz beim Haus Nr. 257
Für eine längere Parkdauer kann auf stadt-zuerich.ch/parkkarten eine Tagesbewilligung erworben werden. Anwohnendenparkkarten behalten ihre Gültigkeit – auch an Sonn- und Feiertagen. Die Erweiterung wird vor Ort signalisiert. Mehr Informationen zum «Verkehrskonzept Zoo» unter: stadt-zuerich.ch/verkehrskonzept-zoo.
Weiterer Zeitplan der Inkraftsetzung der Parkkartenverordnung
Nach der Taxistandplatzbewilligung sind die Tagesbewilligungen für Blaue Zonen, Handwerker*innen sowie die Zufahrt in Sperrzonen in digitaler Form die nächste Teilinkraftsetzung der neuen Parkkartenverordnung (PKV). Diverse weitere Bewilligungen – wie die erweiterte Gewerbebewilligung – sind durch Rechtsmittel blockiert. Die Inkraftsetzung dieser Teile der PKV lässt sich aufgrund der Rechtsmittel nicht abschätzen. Die Anwohnendenparkkarte nach dem «Bieler Modell» wird voraussichtlich ab 1. Januar 2027 umgesetzt.
Weitere Informationen
Nadja Häberli, Leiterin Kommunikation
Dienstabteilung Verkehr
T +41 44 411 88 07
E-Mail dav-kommunikation@zuerich.ch