Massgebend für die Höhe der auszugleichenden Teuerung ist der Stand des Zürcher Index der Konsumentenpreise (ZIK) per Ende Februar 2026 (Basis Dezember 2020 = 100). Der Index wird von Statistik Stadt Zürich geführt. Die Festsetzung der Teuerung ist im städtischen Personalrecht geregelt. Letztmals wurden die Lohnskala und die Löhne im April 2025 gestützt auf den Index-Stand von Ende Februar 2025 von 106,70 Punkten der Teuerung angepasst. Ende Februar 2026 hat der Index einen Stand von 106,83 Punkten erreicht und damit den letztjährigen Wert um 0,1 Prozent überstiegen.
Dementsprechend wird per 1. April 2026 eine Teuerung von 0,1 Prozent ausgeglichen. Die Teuerungsanpassung erfolgt auf den bisherigen Löhnen und unabhängig von den individuellen Lohnanpassungen.
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