Die Fachstellen Denkmalpflege und Gartendenkmalpflege haben in Gebieten mit hohen Erhaltungszielen gemäss ISOS und im Bereich des Kantonalen Ortsbildinventars (KOBI) in der Innenstadt sämtliche Gebäude, Gärten und Anlagen auf ihre potenzielle Schutzwürdigkeit hin überprüft. Diese Gebiete betreffen insgesamt rund ein Drittel des Siedlungsgebiets in der Stadt Zürich. Gestützt auf diese Ergebnisse hat der Stadtrat beschlossen (STRB Nr. 0668/2026), die Inventare der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte und der schützenswerten Gärten und Anlagen um 296 Baudenkmal- und 70 Gartendenkmalobjekte zu ergänzen. Damit schliesst der Stadtrat Lücken im kommunalen Inventar und erhöht die Planungs- und Rechtssicherheit für Eigentümerschaften.
Ziel der Inventarergänzung
Die Rechtsprechung hat aufgezeigt, dass das ISOS Auswirkungen auf Bauvorhaben in ISOS-Perimetern haben kann. Bauprojekte können verzögert oder gar zurückgewiesen werden. Mit der Berücksichtigung des ISOS in der aktuellen BZO-Revision und in den Denkmalinventaren kann die Planungs- und Rechtssicherheit für Eigentümerschaften erhöht werden. Ein im Inventar aufgeführtes Objekt ist noch kein geschütztes Baudenkmal. Der Unterschied zu nicht inventarisierten Objekten besteht darin, dass bei geplanten baulichen Veränderungen gemeinsam mit der Denkmalpflege geprüft wird, ob und gegebenenfalls welche Teile unter Schutz gestellt werden sollen.
Auslöser der Inventarergänzung
Den Anstoss für die vorliegende Inventarergänzung gaben das vom Bundesrat im Jahr 2016 für die Stadt Zürich festgesetzte ISOS und im Bereich für die Innenstadt das vom Regierungsrat 2025 festgelegte KOBI, auf deren Grundlagen die potenzielle Schutzwürdigkeit einzelner Objekte überprüft wurde. Beide übergeordneten Ortsbildinventare müssen zudem in der ab heute öffentlich aufliegenden Bau- und Zonenordnung (BZO) berücksichtigt werden (Medienmitteilung vom 18. März 2026). Aus diesem Grund erfolgt die Inventarergänzung zeitgleich.
Gesetzlicher Auftrag der Denkmalpflege
Das erste Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung beschloss der Stadtrat 1986, jenes der schützenswerten Gärten und Anlagen von kommunaler Bedeutung 1989. Die letzte Inventarergänzung erfolgte 2023 mit der Ergänzung von wichtigen Zeugen in den Gartenstadtgebieten (Medienmitteilung vom 6. Dezember 2023). Bei der vorliegenden Inventarergänzung handelt es sich um die umfangreichste Ergänzung seit den ersten Inventarfestsetzungen in den 1980er-Jahren.
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Meret S. Peter, Leiterin Kommunikation
Amt für Städtebau
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