Bis zum Auszug der Kantonspolizei im Jahr 2022 waren grosse Teile des Kasernenareals, das sich im Eigentum des Kantons befindet, für die Öffentlichkeit unzugänglich. Das ändert sich in den kommenden Jahren. Zum Kasernenareal gehören die denkmalgeschützten Zeughäuser 1 bis 5 mit dem Zeughaushof, welche die Stadt im Baurecht übernehmen, sanieren und einer vielseitigen Nutzung zuführen will. Ziel der Entwicklung ist es, den historischen Charakter der Zeughäuser zu erhalten und gleichzeitig gemäss dem in einem breiten Beteiligungsverfahren erarbeiteten Masterplan vielfältige Nutzungen zu ermöglichen (GR Nr. 2016/265).
Vielfältige Nutzungen für das Quartier
Dazu wurde in den letzten Jahren gemeinsam mit verschiedenen Anspruchsgruppen aus Gewerbe, Verwaltung und Quartier ein Nutzungskonzept erarbeitet. Künftig sollen die Zeughäuser neben dem bisherigen Ambulatorium und der Kontakt- und Anlaufstelle (K&A) zusätzliche quartiernahe Nutzungen bieten. Dazu gehören ein Kulturzentrum mit Café/Bar, kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Freizeit-, Erholungs- und Kulturangebote. Das Herzstück der Anlage, der historische Waffensaal, soll einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden. Er ist Teil des Baudenkmals von nationaler Bedeutung und wird deshalb in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege instand gesetzt. Der Zeughaushof bleibt ein Ort der Begegnung und wird unter Berücksichtigung von Massnahmen zur Hitzeminderung und Biodiversität weiterentwickelt.
Erhebliche Eingriffe erforderlich
Entsprechend dem üblichen Planungsverlauf wurde die Bausubstanz inzwischen vertieft untersucht. Dabei zeigte sich, dass die Anpassung der historischen Bausubstanz an zeitgemässe Nutzungen deutlich aufwendiger ist als ursprünglich angenommen. Aufgrund des schlechten Gebäudezustands sind erhebliche Eingriffe nötig, um das Tragwerk – teilweise aus den 1870er-Jahren – zu ertüchtigen, die Energie- und Gebäudetechnik zu modernisieren und die Brandschutzvorgaben umzusetzen. Zusätzlich können nun auch die Ausbauten für den städtischen Bedarf und die kulturellen Nutzungen geplant werden, die im ursprünglichen Projektierungskredit noch nicht berücksichtigt waren.
Zusätzlicher Projektierungskredit zur Weiterentwicklung des Projekts
Im ursprünglichen Projektierungskredit aus dem Jahr 2016 waren keine Innenausbauten enthalten. Das umfangreichere Projekt und die tiefergehenden baulichen Eingriffe erfordern einen höheren Planungskredit. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat daher für die Weiterentwicklung des Projekts, die Ausarbeitung des Bauprojekts, das Baubewilligungsverfahren und die Vorbereitung der Ausführung einen Zusatzkredit von 13,6 Millionen Franken (einschliesslich Reserve). Mit der Erhöhung steigt der Projektierungskredit von 6,4 auf insgesamt 20,0 Millionen Franken.
Für die Instandsetzung, den Grundausbau und die städtischen Ausbauten der Zeughäuser wird voraussichtlich ein Kredit von rund 195 Millionen Franken (inkl. Kreditreserven) benötigt. Der Kanton leistet aufgrund des aufgestauten Unterhalts an die Instandsetzungskosten einen Beitrag von maximal 30 Millionen Franken. Für die Instandsetzung des Zeughaushofs werden Erstellungskosten von 7,2 Millionen Franken erwartet. Über den Ausführungskredit werden die Stimmberechtigten voraussichtlich im Jahr 2028 abstimmen. Wird der Kredit angenommen, ist mit einem Baubeginn ab 2029 zu rechnen. Der Bezug der Zeughäuser ist frühestens ab 2034 vorgesehen.
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Liegenschaften Stadt Zürich
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