Mehr Schutz für den Baumbestand: Der Stadtrat beschliesst die BZO-Teilrevision «Baumerhalt» und überweist sie an den Gemeinderat. Die Vorlage sieht vor, dass Bäume ab einem Stammumfang von 100 cm nur noch mit einer Bewilligung gefällt werden können.
Für eine solche muss mindestens eines von vier Kriterien erfüllt sein: Die physiologische Altersgrenze ist erreicht, ein Baum muss als Pflegemassnahme zugunsten eines wertvollen Baumbestandes oder wegen Gefährdung der Sicherheit gefällt werden, oder die ordentliche Grundstücksnutzung ist übermässig erschwert. Die Vorschriften gelten für das gesamte Stadtgebiet, mit Ausnahme des Waldes und in der Regel des Strassenraums. Zudem sind sie aufgrund der negativen Vorwirkung (§ 234 PBG) bereits seit der öffentlichen Auflage (vgl. Medienmitteilung vom 13. März 2025) und weiterhin in Baugesuchen zu berücksichtigen. Innerhalb der Auflagefrist waren fünf Einwendungsschreiben eingegangen.
Übermässige Erschwernis ab 10 Prozent Ausnützungsverlust
Im Rahmen der Überarbeitung wurde die «übermässige Erschwernis der ordentlichen Grundstücksnutzung» als Fällgrund konkretisiert. Eine solche übermässige Erschwernis liegt vor, wenn 10 Prozent der zulässigen Ausnützung verloren gehen und keine Projektvariante mit einem geringeren Ausnützungsverlust möglich ist. Die Präzisierung erhöht die Rechtssicherheit und bildet die Interessengewichtung zwischen Baumerhalt und Innenentwicklung durch den Stadtrat ab. Im Einzelfall können es auch weniger als 10 Prozent Ausnützungsverlust sein: Dies, wenn das Interesse an der ordentlichen Grundstücksnutzung grösser ist als die Bedeutung des Baums. Über Fällgesuche wird immer im Baubewilligungsverfahren entschieden.
Erweiterter Schutz, denn der Baumbestand ist unter Druck
Bereits seit der BZO-Revision 2016 existieren in der Stadt Zürich Baumschutzgebiete. Sie werden erst bei Rechtskraft der stadtweiten Regelung aufgehoben. Die aktuelle BZO-Teilrevision nutzt nun die neuen Möglichkeiten im Planungs- und Baugesetz des Kantons und erweitert den Schutz für die Stadtbäume massgeblich. Mit gutem Grund: Der reiche Baumbestand Zürichs trägt wesentlich zu vielfältigen Siedlungs- und Freiräumen und damit zu einer hohen Lebensqualität bei, bietet Lebensräume und bleibt entscheidend für die Hitzeminderung. Damit soll der negative Trend der letzten Jahre gebrochen werden. Analysen aus der Fachplanung Stadtbäume zeigten, dass die Kronenfläche in den letzten Jahren durchschnittlich 2 Prozent pro Jahr abnahm.
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Amt für Städtebau
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