Der Münsterhof ist einer der zentralen Plätze in der Innenstadt. Er soll primär der Bevölkerung im Alltag zur Verfügung stehen. Anderweitige Nutzungen wie zum Beispiel Veranstaltungen sind daher von vornherein beschränkt. In Zukunft werden auf dem Münsterhof während einer Frist von zwölf Wochen vor Wahlen keine politischen Veranstaltungen mehr bewilligt.
Diese Anpassung im Nutzungskonzept ist nötig, um die Neutralität und Gleichbehandlung der politischen Parteien oder Gruppierungen zu gewährleisten. Es hat nicht genügend Platz, als dass sich alle politischen Kräfte vor Wahlen auf dem Münsterhof präsentieren könnten. Die Anpassung gilt für alle Wahlen auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene. Sie tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
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Kommunikationsleiterin
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