Der Stadtrat legt dem Gemeinderat eine neue Verordnung über die städtischen Standards für eine nachhaltige Beschaffung (VSnB) vor.
In der Verordnung wird der Grundsatz festgelegt: Sind für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs Standards für eine nachhaltige Beschaffung festgelegt, muss die Stadtverwaltung die Güter nach diesen beschaffen. Zudem regelt die Verordnung die Grundzüge der Standards und bestimmt, dass der Stadtrat in diesem Rahmen für einzelne Warengruppen die Vorgaben für die nachhaltige Beschaffung festlegt. Wird der Neuerlass der VSnB vom Gemeinderat genehmigt, führt der Stadtrat die neuen Standards schrittweise ein.
Die Stadtverwaltung stellt dadurch sicher, dass sie umweltfreundliche Produkte beschafft und soziale Kriterien berücksichtigt.
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