Die Tramhaltestelle «Bahnhofquai/HB» in Zürich wird seit Dezember 2025 saniert; die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende 2026. Damit verbunden sind erhebliche Einschränkungen der Verkehrsführung im Bereich des Hauptbahnhofs. Seit dem 19. Januar 2026 ist insbesondere die Unterführung Bahnhofquai stadteinwärts für den Veloverkehr gesperrt. Mit dem steigenden Veloaufkommen ab März 2026 zeigte sich, dass die Velofahrenden im Baustellenbereich nicht genügend geschützt sind und vermehrt unerlaubt die gesperrte Unterführung benutzen.
Um Velofahrenden trotz der Baustelle eine sichere Route zu ermöglichen, hat die Stadt Zürich am 11. März 2026 am Neumühlequai und am 18. März 2026 in der Walchestrasse eine dringliche und befristete Verkehrsanpassung vorgenommen.
Stadt erachtet Vorgehen des Regierungsrates als rechtswidrig
Der Regierungsrat beschloss am Donnerstag, 26. März 2026 einen Rückbau der befristeten Verkehrsführung in Eigenregie. Er informierte den Stadtrat am Freitag, 27. März 2026 über sein Vorhaben. Die befristete Verkehrsanordnung hätte nicht ohne die Zustimmung der Kantonspolizei erfolgen dürfen, so die Meinung des Regierungsrats. Am Samstag, 28. März 2026, war der Rückbau Tatsache; die befristeten Velospuren am Neumühlequai und in der Walchestrasse wurden in der Nacht durch den Kanton beseitigt.
Die Stadt Zürich erachtet das Vorgehen des Regierungsrats als rechtswidrig, da befristete Massnahmen der Verkehrssicherheit – beispielsweise aufgrund einer Baustelle wie im vorliegenden Fall – gemäss kantonaler Signalisationsverordnung in ihrer Zuständigkeit liegen. Ein Austausch zwischen Kanton und Stadt Zürich brachte noch keine Lösung. Für die Stadt ist die momentane Verkehrssituation für die Velofahrenden in diesem Bereich aus Sicherheitsgründen unhaltbar. Sie hat deshalb gegen den Regierungsratsbeschluss vom 26. März 2026 beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Sollte sich in nächster Zeit in Absprache mit dem Kanton eine Lösung ergeben, die für die Velofahrenden die nötige Sicherheit bringt, würde die Stadt die Beschwerde zurückziehen.
Weitere Informationen
Stadträtin Karin Rykart
Sicherheitsvorsteherin
T +41 44 411 70 19
E-Mail sid-medien@zuerich.ch
Am 8. April 2026 von 14.15 bis 15 Uhr