In der Stadt Zürich leben und arbeiten schätzungsweise 10 000 Sans-Papiers, die aufgrund ihres ungeregelten Aufenthaltsstatus zahlreiche Rechte nicht wahrnehmen können: Sie können keine Bankkonten eröffnen, keine Mietverträge und Versicherungen abschliessen und ihre Rechte bei Arbeitsausbeutung oder Gewalt nicht einfordern. Die Beratungsanfragen an die Sans-Papier Anlaufstelle Zürich (SPAZ) haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen – sowohl in ihrer Anzahl als auch in der Komplexität. Die bisherige Finanzierung reicht nicht mehr aus, um den Bedarf angemessen zu decken.
Umfangreiches Beratungsangebot in acht Sprachen
Themen der in acht Sprachen angebotenen Beratungen sind Sozialversicherungen, Bildungsangebote und Schulpflicht, Arbeitsrecht, zivilstandsrechtliche Fragen und Aufenthaltsstatus. Ein besonderes Augenmerk legt die SPAZ auf Sans-Papier-Frauen. Viele von ihnen arbeiten unter prekären Bedigungen in Privathaushalten. Die SPAZ engagiert sich zu ihrem Schutz vor (sexueller) Ausbeutung und unterstützt die Frauen dabei, zum Beispiel Angebote der Gesundheitsversorgung in Anspruch zu nehmen. Viele der betroffenen Frauen sind alleinerziehende Mütter. Sie erhalten auch Beratung bei Fragen in Zusammenhang mit Geburt, Mutterschaft oder Einschulung von Kindern.
Krankenkassenprämienübernahme wird verstetigt
Ein wichtiger Teil des Beratungsangebots sind auch Fragen rund um das Thema Krankenversicherung. Denn das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) gilt auch für Sans-Papiers. Seit Sommer 2024 stellt die SPAZ im Rahmen des Pilotprojekts Krankenkassenprämienübernahme (KPÜ) im Namen von Sans-Papiers Anträge auf KPÜ. Dieses Instrument soll dabei helfen, insbesondere für Sans-Papiers mit sich abzeichnenden hohen Gesundheitskosten eine Krankenversicherung abzuschliessen – und ihren Rechtsanspruch auf KPÜ geltend zu machen. Diese neue Leistung soll per 2027 als Erweiterung in das Angebot Rechts- und Sozialberatung integriert werden.
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat deshalb, für die Jahre 2027–2030 den jährlichen leistungsabhängigen Beitrag an die SPAZ von bisher 94 100 Franken auf neu 160 000 Franken zu erhöhen.
Weitere Informationen
Debora Komso, Stv. Leiterin Kommunikation
Sozialdepartement
T +41 44 412 60 48
E-Mail debora.komso@zuerich.ch