Seit dem Inkrafttreten der revidierten Publikationsverordnung (PubV, AS 170.520) am 1. Januar 2018 werden die amtlichen Mitteilungen rechtsverbindlich elektronisch publiziert. Bisher sind Publikationen mit Personendaten nur 3 Monate, solche ohne Personendaten 12 Monate abrufbar. Danach werden sie gelöscht.
Die Motion GR Nr. 2023/7 verlangt, dass die amtlichen Mitteilungen langfristig zugänglich bleiben und amtliche Mitteilungen mit Personendaten zu diesem Zweck anonymisiert werden. Die geforderten Änderungen sind technisch umsetzbar, der erforderliche Aufwand ist vertretbar. Der Stadtrat beantragt nun dem Gemeinderat, die entsprechende Bestimmung in der Publikationsverordnung anzupassen.
Weitergehende und konkretisierende Anliegen der Motion wird der Stadtrat in den Ausführungsbestimmungen in eigener Kompetenz regeln.
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Michael Lamatsch
Stellvertretender Stadtschreiber/Leiter Kanzleidienste
T +41 44 412 31 03
Am Mittwoch, 1. April von 14 bis 14.30 Uhr