Im Rahmen der schweizweiten Bestrebungen, die Transparenz in der Politikfinanzierung zu stärken, hat der Gemeinderat dem Stadtrat die Motion GR Nr. 2020/470 überwiesen. Zur Umsetzung der Motion beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat den Erlass einer Verordnung über die Transparenz in der Politikfinanzierung (VTP). Das Ziel der neuen VTP ist es, das Vertrauen der Bevölkerung in die städtischen Institutionen zu stärken, die Chancengleichheit unterschiedlicher politischer Akteur*innen zu verbessern sowie einen Beitrag zur fundierten Meinungs- und Willensbildung der Stimmberechtigen zu leisten.
Die neue VTP orientiert sich, wie von der Motion vorgesehen, an den Transparenzvorgaben der Stadt Bern. So sollen im Gemeinderat vertretene Parteien ihre Finanzierung künftig jährlich offenlegen. Dabei werden Zuwendungen von 5000 Franken und mehr mit Angabe der Identität der Zuwendenden offengelegt. Kampagnen für städtische Abstimmungen und Wahlen unterliegen denselben Offenlegungspflichten, sofern die Gesamtausgaben der Kampagne voraussichtlich 5000 Franken oder mehr betragen. Weiter soll es gemäss neuer VTP zukünftig untersagt sein, anonyme Zuwendungen sowie Zuwendungen aus dem Ausland anzunehmen.
Der Stadtrat sieht vor, dass die Stadtkanzlei für den Vollzug der VTP zuständig ist. Die Stadtkanzlei prüft die eingereichten Unterlagen formell sowie auf Plausibilität. Anschliessend veröffentlicht sie die offengelegten Angaben auf der städtischen Website.
Parallel zum Gemeinderat ist auch der Kantonsrat zum Thema transparente Politikfinanzierung aktiv geworden. Im September 2021 unterstützte der Kantonsrat die parlamentarische Initiative (PI) «Transparenz in der Politikfinanzierung» (KR Nr. 442/2020) vorläufig. Um die Umsetzung dieser PI abzuwarten, beantragte der Stadtrat dem Gemeinderat zwei Mal eine Fristverlängerung um jeweils zwölf Monate. Eine dritte Fristverlängerung ist gemäss Geschäftsordnung des Gemeinderats nun nicht möglich. Deshalb beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, den Erlass der VTP unter den Vorbehalt zu stellen, dass der Kantonsrat den Gemeinden die Zuständigkeit zur Regelung der Transparenzvorgaben auf Gemeindeebene weiterhin überlässt.
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Der Stadtratsbeschluss wird im Verlauf des heutigen Nachmittags veröffentlicht.