Die geltenden städtischen Hochhausrichtlinien stammen aus dem Jahr 2001. Der Stadtrat hatte sie grundlegend überarbeitet und an heutige ökologische, soziale und städtebauliche Anforderungen angepasst. Der Gemeinderat nahm an seiner Sitzung vom 18. März 2026 umfassende Änderungen vor und beschloss die Teilrevision «Hochhäuser» der Bau- und Zonenordnung. Gegen diese Vorlage wurde das Parlamentsreferendum ergriffen. Der Stadtrat bringt seine ursprüngliche Vorlage als Gegenvorschlag ein. Am 14. September 2026 wird daher über zwei Varianten abgestimmt: die Vorlage des Gemeinderats und die Vorlage des Stadtrats.
Je höher das Hochhaus, desto strenger die Anforderungen
Der Stadtrat betrachtet seine ursprüngliche Vorlage als konsistent, ausgewogen und zweckmässig. Sie ermöglicht eine städtebaulich verträgliche Entwicklung von Hochhäusern und fordert punkto Ökologie und Sozialraum deutlich mehr als bisher ein: Ob mit öffentlichen Erdgeschossen, Aussenräumen zum Verweilen, einem Beitrag für das Lokalklima oder einer Begrenzung der Grauen Energie. Die Vorgaben aus Hochhausrichtlinien, BZO-Teilrevision und den neuen Sonderbauvorschriften schaffen mehr Transparenz und Verbindlichkeit im Prozess.
Die stadträtliche Vorlage orientiert sich an drei Höhenstufen: 40, 60 und 80 Meter. Jede Stufe hat spezifische Anforderungen. Der Grundsatz lautet: je höher das Hochhaus, desto strenger die Anforderungen. Die Hochhausgebiete sind jedoch lediglich Möglichkeitsgebiete. Bei jedem konkreten Projekt wird sorgfältig geprüft, ob ein Hochhaus städtebaulich, ökologisch und funktional geeignet ist. Der Stadtrat setzt mit seinen Richtlinien dafür klare, nachvollziehbare Kriterien. Zumal die Richtlinien keinen Quadratmeter zusätzliche Ausnützung schaffen.
Gleich gross bleibt auch die mögliche Fläche für den Bau von Hochhäusern. Innerhalb der Hochhausgebiete gibt es aber Verschiebungen: Neu werden sensible Gebiete wie Hanglagen und Quartierhaltungszonen ausgeschlossen. Dafür wird das Hochhausgebiet bis 40 Meter vergrössert. Das Gebiet für Hochhäuser bis 80 Meter wird zugunsten eines neu eingeführten 60‑Meter‑Gebiets verkleinert. Für Hochhäuser über 80 Meter braucht es wie bisher einen Gestaltungsplan und somit die Zustimmung von Stadt- und Gemeinderat.
Bestandeserhalt, neue Freiräume, bessere Durchlüftung
Hochhäuser bis 40 Meter bieten eine Chance für die Innenentwicklung: Der Spielraum in der Höhe erleichtert den Erhalt und das Weiterbauen des Bestands. Die punktuelle Konzentration der Dichte ermöglicht neue Grün- und Freiräume und verbessert oftmals die Durchlüftung. Aufgrund ihrer moderaten Höhe können solche Hochhäuser gut in die Umgebung eingeordnet werden. Die Vorlage des Gemeinderats sieht eine massive Reduktion dieses Gebiets vor, wodurch die Chancen von Hochhäusern bis 40 Meter Höhe nur sehr eingeschränkt genutzt werden könnten.
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Markus Pfanner
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