Der Stadtrat hat beschlossen, den Stimmberechtigten am Urnengang vom 27. September 2026 die folgenden kommunalen Vorlagen zu unterbreiten:
- BZO-Teilrevision Hochhäuser und Gegenvorschlag
A. BZO-Teilrevision: Vorlage Gemeinderat
B. BZO-Teilrevision: Vorlage Stadtrat
C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die Vorlage des Gemeinderats (A.) als auch die Vorlage des Stadtrats (B.) angenommen werden? - Entschädigungen des Gemeinderats (Totalrevision der Entschädigungsverordnung des Gemeinderats)
- Rahmenkredit von 80 Millionen Franken für die Planung und Projektierung der öV-Infrastruktur sowie für die Realisierung von betrieblichen Netzoptimierungen
- Zusatzkredit für die Zürcher Kunstgesellschaft und die Stiftung Zürcher Kunsthaus, Erhöhung der wiederkehrenden Ausgaben um 7,3 Millionen Franken pro Jahr auf insgesamt 25,7932 Millionen Franken pro Jahr
- Neue Rechtsgrundlagen für die Asyl-Organisation Zürich (AOZ), Teilrevision der Gemeindeordnung (GO) und Totalrevision der Verordnung über die Asyl-Organisation Zürich (AOZ)
Weitere Informationen
Thomas Bolleter, Stadtschreiber
Stadtkanzlei
T +41 44 412 31 00
E-Mail thomas.bolleter@zuerich.ch
Am Mittwoch, 10. Juni, von 14 bis 14.30 Uhr