Mit dem Urteil vom 30. April 2026 weist das Bundesgericht die Beschwerde privater Rekurrent*innen gegen die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), «Nichtanrechenbarkeit an Wohnanteil», ab. Mit der BZO-Teilrevision hatten Gemeinde- und Stadtrat beschlossen, dass befristet vermietete Zweitwohnungen, wie beispielsweise Airbnb oder Business Apartments, nicht mehr dem festgelegten Mindestwohnanteil angerechnet werden dürfen und Eigentümer*innen diese Nutzungen melden müssen. Nicht betroffen sind gelegentliche Vermietungen der eigenen Wohnung während Abwesenheiten. Im Fokus stehen dauerhaft kommerziell genutzte Wohnobjekte.
Stadtrat Tobias Langenegger, Vorsteher des Hochbaudepartements, freut sich: «Wir sind sehr froh, dass das Urteil nun vorliegt und alle Gerichtsinstanzen unser Vorgehen stützen. Das Bundesgericht bestätigt, dass die Stadt Zürich Massnahmen ergreifen kann, um Wohnraum für die Wohnbevölkerung zu sichern und einer schleichenden Umwandlung von Wohnungen in kommerzielle Kurzzeitunterkünfte entgegenzuwirken. Wir machen uns unverzüglich an die Umsetzung.»
Voraussichtlich ab Herbst 2026 in Kraft
Die neue Regelung soll im Herbst 2026 in Kraft treten, sofern kein Rekurs gegen den Inkraftsetzungsbeschluss des Stadtrats eingeht. Ab Rechtskraft muss die Bauherrschaft mit Einreichen des Baugesuchs die Art der Wohnnutzung deklarieren. Zudem müssen Eigentümer*innen auch für Nutzungsänderungen, wie dies die Umnutzung einer Wohnung in ein Business Apartment darstellt, ein Baugesuch einreichen, auch wenn keine baulichen Massnahmen erfolgen. Die Baubehörde wird aufgrund konkreter Hinweise überprüfen, ob die neue Regelung eingehalten wird.
Keine Anwendung der Bestandesgarantie
Die Bestandesgarantie kommt im Bereich kommerzieller Kurzzeitvermietungen nicht zur Anwendung. Sie ist primär ein Investitionsschutz und greift nicht zwingend, wenn sich temporär vermietete Wohnungen leicht in regulär vermietete umwandeln lassen, ohne dass bauliche Massnahmen nötig sind.
Aktuell arbeitet der Stadtrat einen Gegenvorschlag aus zur im September 2025 eingereichten Volksinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb und Business Apartments regulieren». Der Gegenvorschlag wird der nun möglichen Umsetzung der BZO-Teilrevision Rechnung tragen und mit ihr inhaltlich und rechtlich abgestimmt sein (vgl. Medienmitteilung vom 11. März 2026).
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Hochbaudepartement
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