Der Stadtrat hatte die Teilrevision im September 2025 beantragt (Medienmitteilung vom 3. September 2025), um den Zugang zu Ausbildungsbeiträgen für vorläufig aufgenommene Personen sowie Personen mit Schutzstatus S nach zweijährigem Wohnsitz in der Stadt Zürich zu verbessern. Der Gemeinderat hat die Änderung am 7. Januar 2026 beschlossen. Der Stadtrat setzt mit dem jetzigen Beschluss die teilrevidierte Stipendienverordnung (AS 416.110) auf den 1. August 2026 in Kraft. Aufgrund der Änderungen der Stipendienverordnung bedürfen auch die Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ausbildungsbeiträge der Stadt Zürich (AB Stipendienverordnung, AS 416.111) einer Teilrevision. Die Änderungen der Ausführungsbestimmungen werden ebenfalls auf den 1. August 2026 in Kraft gesetzt. Somit können Stipendiengesuche ab dem 1. August 2026 eingereicht werden.
Integration fördern, Sozialhilfe entlasten
Vorläufig aufgenommene Personen und Personen mit Schutzstatus S – darunter viele junge Erwachsene – hatten bislang kaum Zugang zu Ausbildungsfinanzierungen, da ihnen kantonale Beiträge in den ersten Aufenthaltsjahren verwehrt bleiben. Das verzögert ihren Bildungsweg und damit ihre berufliche Integration. Ohne abgeschlossene Ausbildung ist der Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert, was die Abhängigkeit von der Sozialhilfe verlängert.
«Bildung ist der wirksamste Hebel für eine gelingende Integration – und für ein soziales Zürich», sagt Stadträtin Céline Widmer, Vorsteherin des Sozialdepartements. «Mit den städtischen Ausbildungsbeiträgen ermöglichen wir jungen Menschen eine Ausbildung statt ein Leben in der Sozialhilfe. Das ist nicht nur ein Gewinn für die Betroffenen, sondern für die ganze Stadt.»
Gesuche und weitere Informationen
Informationen zu den Voraussetzungen und wie ein Gesuch eingereicht wird, sind ab 1. August unter stadt-zuerich.ch/berufsberatung-laufbahnberatung verfügbar.
Weitere Informationen
Debora Komso
Stv. Leiterin Kommunikation
Sozialdepartement
T +41 44 412 60 48
E-Mail debora.komso@zuerich.ch