Die Kommission für Grundsteuern ist für die Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer in der Stadt Zürich zuständig. Ihre bisherige Rechtsgrundlage von 1975 ist jedoch überholt: Sie regelt die Aufgaben nur rudimentär und enthält Bestimmungen zu Liegenschaften- und Handänderungssteuer, die 1983 und 2005 abgeschafft wurden.
Gemäss kantonalem Steuergesetz ist der Stadtrat für die Einschätzung der Grundstückgewinnsteuer zuständig und kann diese Aufgabe an eine Kommission übertragen. Damit dies nach neuem Gemeindegesetz möglich ist, muss in der Gemeindeordnung festgehalten werden, dass eine solche Kommission eingesetzt wird. Der Stadtrat beantragt deshalb dem Gemeinderat zuhanden der Stimmbevölkerung eine entsprechende Anpassung der Gemeindeordnung.
Die Zustimmung der Stimmbevölkerung vorausgesetzt, wird der Stadtrat ein neues Reglement erlassen, das Mitgliederzahl, Zusammensetzung sowie Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse der Kommission regelt. Den Vorsitz soll weiterhin ein Stadtratsmitglied führen.
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Claudia Naegeli
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