Die kantonale Gesetzgebung sieht vor, dass die Gemeinden ihre Liegenschaften im Finanzvermögen alle vier Jahre neu bewerten. Die Stadt Zürich nimmt die nächste Bewertung im Januar 2027 vor. Da die kantonalen Steuerlandwerte, die Teil der Bewertungsmethodik sind, seit 2009 erstmals angepasst wurden und die Boden- und Immobilienpreise weiterhin markant steigen, rechnet die Stadt Zürich aktuell mit einem Aufwertungsgewinn von 2,5 Milliarden Franken. Dieser Betrag wird mit dem Novemberbrief in das Budget 2027 eingestellt, wie im September mit der Präsentation des Budgets angekündigt (vgl. Medienmitteilung vom 25. September 2026). Das effektive Neubewertungsergebnis und damit der Aufwertungsgewinn steht erst im Frühjahr 2027 fest und kann vom budgetierten Betrag abweichen.
Reiner Buchgewinn ohne Einfluss auf Cashflow und Verschuldung
Die Stadt Zürich wird dadurch einen deutlich höheren bilanziellen Vermögenswert und eine entsprechend stärkere Eigenkapitalbasis ausweisen. Der höhere Bilanzwert führt aber weder zu Mehreinnahmen noch zu zusätzlicher Liquidität und hat somit keinen Einfluss auf die steigende Verschuldung der Stadt Zürich.
Bezahlbare Mieten sichern ohne zusätzliche Verschuldung
Der Stadtrat schlägt vor, die aktuell erwarteten 2,5 Milliarden Franken Buchgewinn als «ausserordentliches Massnahmenpaket Wohnen» einzusetzen und damit dazu beizutragen, dass die Mieten im städtischen und weiteren gemeinnützigen Wohnungsbau in den nächsten Jahren bezahlbar bleiben – trotz steigender Boden- und Immobilienpreise – und mehr Wohnungen für das Drittelsziel gesichert werden können.
Der Stadtrat plant im «ausserordentlichen Massnahmenpaket Wohnen» folgende Vorlagen dem Gemeinderat zuhanden der Stimmbevölkerung vorzulegen:
- Einlage in den Wohnraumfonds und Anpassung der Verordnung: Eine neue Einlage von insgesamt 800 Millionen Franken (750 Millionen Franken zusätzlich zu den bereits budgetierten 50 Millionen Franken) in den bestehenden Wohnraumfonds mit dem Novemberbrief im Budget 2027. Diese Mittel werden für Investitionsbeiträge an den städtischen sowie den gemeinnützigen Wohnungsbau verwendet, um die Kostenmieten tief zu halten.
- Rahmenkredit für die Widmung von Liegenschaften: Beschleunigte Übertragung von Liegenschaften vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen zum Zweck des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Dazu wird zuhanden der Stimmbevölkerung eine Kompetenzdelegation an den Stadtrat beantragt. Damit würden auch die dichten Abstimmungstermine entlastet. Vorgesehen sind 1,75 Milliarden Franken. Der Betrag ist abhängig vom effektiven Aufwertungsgewinn.
- Schnellere Baurechtsvergabe: Anpassung der Gemeindeordnung, damit der Stadtrat Baurechte an private gemeinnützige Wohnbauträger und Stiftungen zu vergünstigten Konditionen (analog Richtlinienlandwert) vergeben kann. Dies erlaubt nach wie vor günstige Baurechtszinsen für Bauträger und sichert langfristig bezahlbare Mieten.
Ergebnis um 1,75 Milliarden Franken verbessert
Insgesamt führen die vom Stadtrat beschlossenen Nachträge zum Budget 2027 zu einer Verbesserung des Nettoergebnisses um 1,75 Milliarden Franken. Bei einem bisher budgetierten Minus von 407 Millionen Franken resultiert ein Ertragsüberschuss von 1,34 Milliarden Franken. Der budgetierte Cashflow verbleibt bei 335,3 Millionen Franken.
Der Stadtrat hat bereits mit dem Budget 2027 ein erstes Massnahmenpaket angekündigt, womit die Erreichung des Drittelsziels bis 2050 realistisch bleibt, ohne dass die städtischen Finanzen zu stark belastet werden. «Das zusätzliche Massnahmenpaket aus dem Rahmenkredit ist eine sinnvolle Ergänzung dazu. Preisgünstiger Wohnraum wird gesichert, ohne dass die Verschuldung zusätzlich ansteigt», sagt Stadtrat Daniel Leupi, Vorsteher des Finanzdepartements. «Die Boden- und Immobilienpreise sind horrend gestiegen in den letzten Jahren und steigen weiter. Mit dem Massnahmenpaket sorgt der Stadtrat dafür, dass aus der aktiven Bodenpolitik der Stadt weiterhin bezahlbare Wohnungen entstehen», ergänzt Philippe Koch, Delegierter Wohnen der Stadt Zürich.
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