Endlich 18! Was gilt nun?
Rechtsgültig unterschreiben:
Ihre Unterschrift ist rechtsgültig. Sie dürfen sämtliche Verträge selber unterschreiben – von medizinischen Entscheiden bis zum Absenzenheft in der Schule. Wenn Sie also einen Miet-, Arbeits- oder Kaufvertrag unterzeichnen, verpflichten Sie sich, diesen einzuhalten, andernfalls können Sie dafür rechtlich belangt werden.
Abstimmen und wählen:
Als Schweizer Bürger*in können Sie mitbestimmen und sich aktiv in die Politik einbringen. Sie sind nun stimm- und wahlberechtigt, können Initiativen und Referenden unterzeichnen oder starten und für ein politisches Amt kandidieren. Informationen zu den städtischen Vorlagen finden Sie jeweils in der Abstimmungspublikation, die Sie per Post erhalten oder online und in der App «VoteInfo» aufrufen können.
Ausziehen:
Sie können selber über Ihren Wohnort entscheiden und von zuhause ausziehen. Jungen Erwachsenen in Ausbildung bietet zum Beispiel das Jugendwohnnetz JUWO bezahlbaren Wohnraum. Vergessen Sie nicht, der Stadt Ihren Umzug zu melden. Wohnen Sie weiterhin zuhause, können Ihre Eltern Miete von Ihnen verlangen.
Eine ID oder einen Pass beziehen:
In der Schweiz besteht keine Ausweispflicht, es empfiehlt sich aber, eine ID oder einen Pass dabei zu haben. Es kann sein, dass Sie sich einmal gegenüber der Polizei ausweisen müssen. ID und Pass können Sie nun selber beantragen.
Heiraten:
Sie dürfen heiraten. Auch in der Ehe gelten verschiedene Rechte und Pflichten.
Autofahren:
Nach bestandener theoretischer Prüfung erhalten Sie den Lernfahrausweis und dürfen auf der Strasse fahren. Bestehen Sie die praktische Fahrprüfung, erhalten Sie den Führerausweis auf Probe. Nach drei Jahren Fahrt ohne Verstoss, der zum Entzug des Führerausweises führt, erwerben Sie den regulären Führerausweis.