Die Stadt Zürich schafft neue Förderbeiträge. Anders als die bestehenden Beiträge richten sie sich nicht ausschliesslich an Institutionen und Künstler*innen aus einem spezifischen Kunstbereich.
Flexbeitrag: für Institutionen und Einzelpersonen/Gruppen
Mit dem Flexbeitrag werden Ideen und Initiativen von Künstler*innen und Kulturinstitutionen gefördert, die nicht zwingend einem einzelnen Kunstbereich zuzuordnen sind. Die Projekte können Kunstbereiche miteinander verbinden oder einen Kunstbereich mit einer weiteren Disziplin – etwas aus den Wissenschaften – verknüpfen. Ziel des neuen Förderbeitrags ist es, schneller auf veränderte Bedürfnisse reagieren zu können und Projekte zu ermöglichen, die der Zürcher Kulturszene wichtige Impulse verleihen. Flexbeiträge werden viermal jährlich vergeben, die erste Eingabefrist endet am 1. Februar 2026.
Förderbeiträge Digitale Künste: für Einzelpersonen/Gruppen
Mit den beiden Förderbeiträgen «Digitale Künste» fördert die Stadt neu künstlerische Projekte, die sich mit aktuellen digitalen Technologien auseinandersetzen und diese in ihre Arbeit einbinden. Die beiden Beiträge unterstützen unterschiedliche Phasen des künstlerischen Prozesses: «Ideenfindung und Konzeptentwicklung» sowie «Umsetzung und Präsentation». Förderbeiträge Digitale Künste werden zweimal jährlich vergeben, die erste Eingabefrist endet am 1. Mai 2026.
Kulturraumbeitrag: für Institutionen
Der Kulturraumbeitrag richtet sich an Kulturinstitutionen, die ihre Räume Künstler*innen für die Präsentation ihrer Arbeiten zur Verfügung stellen. Der Beitrag wird für drei Jahre gesprochen. Er soll dazu beitragen, die Vielfalt an Präsentationsräumen insbesondere an peripheren Orten der Stadt fördern. Kulturraumbeiträge werden einmal jährlich vergeben, die Eingabefrist endet am 1. Mai 2026.
Massnahmen für eine zeitgemässe Förderung
Die Einführung der neuen Förderbeiträge erfolgt im Rahmen der Umsetzung des städtischen Kulturleitbilds 2024–2027. Sie stützen in erster Linie die Schwerpunkte «Zeitgemässe Förderung für ein zweitgemässes Kulturangebot» und «Sicherung und Schaffung von Räumen».
Eine weitere Neuerung in der städtischen Kulturförderung ab dem Jahr 2026 betrifft die Einführung des Förderbeitrags «Arbeitsbeitrag» in den Ressorts Bildende Kunst und Tanz und Theater. Dieser Beitrag, der Künstler*innen für die Arbeit an einem Vorhaben unterstützt, wurde zuvor bereits 2024 in den Ressorts Jazz/Rock/Pop, Klassische/Neue Musik und Literatur eingeführt.