Im Kanton Zürich gelten entlang eines drei Kilometer breiten Streifens die Ufer des Zürichsees, Greifensees, Pfäffikersees sowie der Limmat und des Rheins als Beobachtungsgebiete. Für Tierhaltungen mit 50 oder mehr Tieren sind in diesen Gebieten verbindliche Massnahmen vorgeschrieben. Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen im Kanton Zürich sowie die damit verbundenen Vorschriften und Massnahmen sind unter zh.ch/vogelgrippe verfügbar.