Am 28. Februar 2027 werden die Friedensrichter*innen in den Friedensrichterkreisen 1 und 2, 3 und 9, 4 und 5, 6 und 10 sowie 11 und 12 für die Amtsdauer 2027–2033 gewählt.
Wahlvorschläge können bis 26. Oktober 2026, 16.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei mittels Wahlvorschlagsformular eingereicht werden.
Im Friedensrichterkreis 7 und 8 findet keine separate Erneuerungswahl statt. Dort gilt die Ersatzwahl vom 27. September 2026 gleichzeitig als Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2027–2033.