Der Leitfaden macht die Bewilligungspraxis nachvollziehbar. Er ist ein Instrument für die Fachstellen der Stadt Zürich. Die Bausektion des Stadtrats nutzt ihn als Grundlage im Bewilligungsverfahren.
Der Leitfaden befindet sich Stand Oktober 2025 in Überarbeitung. Eine neue Fassung wird in den kommenden Monaten erscheinen. Bei konkreten Fragen vor oder im Baubewilligungsverfahren geben Ihnen die Bauberater*innen der Denkmalpflege oder die Beratung Architektur gerne Auskunft.