Im Dokument «Sicherheitsanlagen - Einsatz und Anwendung von Schliess- und Sicherheitsanlagen» sind die stadtweit einheitlichen Grundlagen für den Umgang mit sicherheitsrelevanten Anlagen in Hochbauten von Immobilien Stadt Zürich festgelegt. Es beschreibt Gefährdungsstufen, Sicherheitsniveaus sowie bauliche, technische und organisatorische Massnahmen. Zudem definiert es zentrale Begriffe, Prinzipien der Zugangskontrolle, Zuständigkeiten der Fachstelle Sicherheit und die Systematik der eingesetzten Anlagen – von Schliesssystemen bis hin zu Videoüberwachung und Notfallorganisation.
Die Ausführungsbestimmungen konkretisieren die Umsetzung dieser Grundlagen in den jeweiligen Teilportfolios: Verwaltungsbauten, Schul- und Sportanlagen, Gesundheitszentren und Gemeinschaftszentren.
