Das Mitwirken der Schüler*innen am Unterricht ist Teil des Volksschulgesetzes. Mitreden, mitbestimmen und gehört werden sind Kinderrechte.
            
        Das Mitwirken der Schüler*innen am Unterricht ist Teil des Volksschulgesetzes. Mitreden, mitbestimmen und gehört werden sind Kinderrechte.