Das Rechtsgutachten zeigt erhebliche Risiken zur Einführung einer städtischen Gasabgabe auf. Gemäss der Analyse der Rechtsgrundlagen sind Gasabgaben bereits auf Bundesebene durch die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe abschliessend geregelt. Somit werden gemäss Gutachten Kantonen wie Gemeinden keine Kompetenzen zugestanden, weitere eigene CO₂-Abgaben für die Nutzung von Gas zu verlangen.
Das vorliegende Rechtsgutachten wurde im Zusammenhang mit Motion GR 2023/282 in Auftrag gegeben. Die Motion wurde am 7. Februar 2024 im Gemeinderat abgeschrieben.
